Anerkennung bei Wechsel von Studiengang /-ort

1. Anerkennung für das Kernstudium für die Studiengänge   

  • Lehramt an Grundschulen (L1)                                 
  • Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2)              
  • Lehramt an Gymnasien (L3)
  • Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion (L5)

Die Anrechnung im Bereich des Kernstudiums für diese Studiengänge wird durch die Hessische Lehrkräfteakademie auf Basis Ihres vorgelegten Transcript of Records (im Original oder als beglaubigte Kopie) vorgenommen. Die Anerkennung für das Kernstudium beantragen Sie in diesen Fällen bitte direkt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel. Informationen hierzu finden Sie hier.

 

2. Bei Fragen zur Anerkennung für die BA/MA Studiengänge

  • Berufspädagogik (L4), Fachrichtungen
    • Elektrotechnik
    • Gesundheit
    • Metalltechnik
  • Wirtschaftspädagogik (L4)

informieren Sie sich bitte hier.