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Prüfungsordnungen sind eine wichtige Orientierungshilfe für das Studium. Sie regeln Inhalte, Anforderungen, Zeitpunkt und Verfahren der Prüfungen für den jeweiligen Studiengang.
Übersicht
Bestimmungen für Lehramt (L1, L2, L3 und L5)
Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen (AB) gelten für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2), Lehramt am Gymnasium (L3) und Lehramt für Lehramt für Förderpädagogik (L5) ergänzend zu den jeweiligen Modulprüfungsordnungen von 2023.
In den berufspädagogischen Studiengängen gibt es keine eigenen Prüfungsordnungen für das Kernstudium. Die das Kernstudium betreffenden Regelungen, die zu belegenden Module und das Modulhandbuch Kernstudium sind in die Fachprüfungsordnung integriert.