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Fragen und Antworten zu Prüfungen und zum Fächerwechsel

Die Anmeldefrist einer Prüfung beginnt grundsätzlich 4 Wochen vor dem eigentlichen Prüfungstermin und endet 7 Tage davor, wobei der Tag der Prüfung nicht zählt!

Beispiel:
Prüfungstermin ist Montag, der 03.09. Sie können sich bis Sonntag, 26.08./ 23.59 h anmelden.

 

  • Bei der Anmeldung von Prüfungen achten Sie bitte immer auf mögliche Hinweise des Systems. 
  • Um zu überprüfen, ob die Anmeldung richtig erfolgt ist, sollten Sie dies in Ihrem Account unter angemeldete Leistungen nachprüfen!

Bitte achten Sie immer auf den Status der Anmeldung. In diesem Feld wird der Grund angegeben, warum eine Prüfungsanmeldung nicht akzeptiert wird.

Mögliche Gründe sind eine fehlende Studienleistung (z. B. bei CAD), das fehlende Studienberatungsgespräch (der Studienplan muss genehmigt und im Prüfungsamt eingereicht werden), fehlende Credits (für die Teilnahme an Prüfungen im Hauptstudium).

Um zu überprüfen, ob die Anmeldung richtig erfolgt ist, sollten Sie dies in Ihrem Account unter angemeldete Leistungen nachprüfen!

Wenn die Prüfungsanmeldung fehlgeschlagen ist, wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt, auch außerhalb der Öffnungszeiten!

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Prüfungsamt.

Im Vorlesungsverzeichnis sind unter der jeweiligen Veranstaltung nicht nur die Termine der Vorlesung, sondern auch der Prüfungstermin zu finden. Hier ist der Raum und die genaue Uhrzeit angegeben, außerdem sind gegebenenfalls weitere Informationen unter Bemerkung zu finden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich im richtigen Semester befinden, evtl. muss erst auf das enstprechende Semester umgeschaltet werden.

Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis zum Vortag 23.59 Uhr möglich.

Sollten Sie feststellen, dass eine Anmeldung systemseitig nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt schriftlich (PA15[at]uni-kassel[dot]de) und bitten um manuelle Anmeldung. Hierbei bitte auch auf die Abmeldefrist achten (Datum des E-Mail Eingangs zählt).

Sollten Sie am Prüfungstag erkranken, reichen Sie das entsprechende Attest gem. der Allgemeinen Bestimmungen zu den Fachprüfungsordnungen unverzüglich im Prüfungsamt ein. In der Regel sollte es spätestens, wie im beruflichen Umfeld üblich, nach 3. Werktagen vorliegen.

Sollten Sie sich während der Prüfung aufgrund gesundheitlicher Beinträchtigungen nicht mehr in der Lage fühlen, die Prüfung zu beenden, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsaufsicht und lassen entsprechend vermerken, dass Sie sich krankheitsbedingt von der Klausur abmelden und reichen Sie unverzüglich ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt ein.

Für die Prüfung melden Sie sich im Kurs an. Ausnahmsweise ist keine Prüfungsanmeldung in HIS nötig. Bitte bringen Sie das Zertifikat in Kopie und mit Angabe Ihrer Matrikelnummer zum Prüfungsamt. Der Eintrag wird dann manuell vorgenommen.

Sollten Sie ein Wahlpflichtfach  nicht bestanden oder endgültig nicht bestanden haben, besteht einmal pro Studiengang gem. der Allgemeinen Bestimmungen und dem erweiterten Beschluss des Prüfungsausschusses, die Möglichkeit ein Fach zu wechseln. Den an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss gerichteten Antrag reichen Sie bitte im Prüfungsamt ein. Zudem müssen Sie den Studienplan entsprechend ändern und vom Vertiefungsberater abzeichnen lassen.

Einmal bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Die Anmeldung zur Abschussarbeit kann per E-Mail, per Post oder persönlich im Prüfungsamt erfolgen. Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Den von Ihnen und den beiden Gutachtern (Prüfern) unterzeichneten Antrag auf Zulassung,
  2. die Aufgabenstellung der Arbeit auf einem separaten Blatt aus dem jeweiligen Fachgebiet, da Sie im Antrag lediglich das Thema vorschlagen, die Ausgabe aber entsprechend dokumentiert werden muss,
  3. eine aktuelle Leistungsübersicht, die Sie selbst über Ihren Account ausdrucken können,
  4. eine einfache (nicht beglaubigte) Kopie Ihres Abiturzeugnisses (bei Bachelor) bzw. einfache Kopie des Bachelorzeugnisses (bei Master).

Sobald das endgültige Prüfungsergebnis nach der Klausureinsicht in Ihrem Konto eingetragen wurde, haben Sie vier Wochen Zeit, einen Antrag auf die einmalig pro Studiengang gewährte mündliche Ergänzungsprüfung zu stellen. Bitte reichen Sie den Antrag, den Sie auf unserer Homepage finden, im Original und unterzeichnet bei uns im Prüfungsamt ein. Danach erfolgt die Prüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Antrag genehmigt wurde, danach vereinbaren Sie einen Termin mit dem jeweiligen Prüfer.