Prüfungen
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Aktuelles
Beschlüsse des Prüfungsausschusses Kernstudium
Gemäß Beschluss des Modulprüfungsausausschusses Kernstudium vom 20.06.2024 muss ab sofort beim Abweichen von der Verbundstruktur bei Verbundmodul-Angeboten in den Basismodulen 2 bis 4 des Kernstudiums kein Antrag mehr auf Verbundauflösung beim Modulprüfungsausschuss Kernstudium eingereicht werden. Ein Abweichen von der Verbundstruktur ist von den Studierenden mit den betroffenen Lehrpersonen abzusprechen.
Beim Abweichen vom Verbund wird den Studierenden empfohlen, wenn Ihnen zum Abschluss des Verbundmoduls nur noch die Prüfungsleistung fehlt, zum Bestehen der Prüfungsleistung trotzdem das darauf bezogene Begleitseminar zu besuchen.
Die Mitteilung über das Nichtbestehen einer noch wiederholbaren Modulprüfung erfolgt durch Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch das elektronische Prüfungsverwaltungsverwaltungssystem (vgl. Allgemeine Bestimmungen Lehramt vom 07.06.2023, §17, Abs. 5).