Berufspraktische Studien (Modul BPS)
Im berufspraktischen Modul Ihres BA-Studiums absolvieren Sie ein theoriegeleitetes und anwendungsbezogenes berufspraktisches Studiensemester. Diese Praxisphase wird durch das Institut für Sozialwesen organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, begleitet und ausgewertet.
Das Modul zielt auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Praxis. Der praktische Einsatz in den jeweiligen Einrichtungen ist mit Trägern aus der Sozialen Arbeit sowie dem Bildungs- und Gesundheitswesen durch entsprechende Vereinbarungen abgesichert.
Wegweiser durch die Berufspraktischen Studien
Sie werden in den verschiedenen Lehrveranstaltungen innerhalb Ihres Bachelorstudiums über Handlungsfelder und Institutionen der Sozialen Arbeit informiert. Weitergehende Informationen zu konkreten Praxisstellen bekommen Sie auf unserer jährlich stattfindenden Praxismesse, auf der sich zahlreiche Einrichtungen der Sozialen Arbeit präsentieren. Unter "Praxisstellen" finden Sie eine Liste mit einer Auswahl von Einrichtungen aus verschiedenen Arbeitsfeldern. Informationen zu weiteren Praxisstellen erhalten Sie im BPS-Referat oder durch Aushänge.
Ist die von Ihnen anvisierte Einrichtung noch nicht durch das Institut für Sozialwesen anerkannt, muss diese einen Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle stellen. Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls unter "Praxisstellen".
Das Praxismodul umfasst 768 Stunden und ist gemäß eines Ausbildungsvertrages zu absolvieren, der zwischen Ihnen und dem Träger der Praxiseinrichtung geschlossen wird. Der Ausbildungsvertrag beinhaltet auch die Ziele und Inhalte Ihres Praktikums (Ausbildungsplan) und ist dem BPS-Referat vor Antritt des Praktikums digital an folgende Adresse zu schicken: bps.ifs[at]uni-kassel[dot]de. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird der Vertrag durch das BPS-Referat gegengezeichnet und dann ebenfalls per E-Mail zurückgesendet. Es besteht die Möglichkeit, das Praxismodul in zwei unterschiedlichen Institutionen zu absolvieren. Dabei muss eine Praxisphase mindestens 192 Stunden umfassen. Das Praktikum soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein und die Zeiten in der Praxisstelle dürfen 16 Stunden pro Woche nicht unterschreiten, Sie können dies flexibel in Teilzeit absolvieren.
Bitte beachten Sie, dass es in vielen Tätigkeitsbereichen notwendig ist, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Hierfür entstehen Kosten von derzeit 13 – 17 Euro. Hinweise zu einer eventuellen Gebührenbefreiung finden Sie hier.
Ebenfalls möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es ganz besonders dringend empfohlen werden muss, eine gültige Haftpflichtversicherung zu besitzen (zum Beispiel für Schäden an Dienstfahrzeugen oder bei Verlust von Dienstschlüsseln).
Masernschutzgesetz
Auf Grund des Masernschutzgesetzes müssen nun Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften) und in Gesundheitseinrichtungen (wie z.B. Krankenhäusern) tätig sind, die Masernimpfung oder eine bestehende Immunität gegen Masern vorweisen.
Dies gilt auch schon für Praktika!
Bitte lassen Sie sich vor Praktikumsbeginn rechtzeitig gegen Masern impfen (zwischen der ersten und der zweiten Impfung sollen laut Empfehlung 4 Wochen liegen). Der Impfnachweis muss vor dem Praktikumsbeginn erbracht werden. Bitte bedenken Sie ebenfalls die Impfung vom zeitlichen Ablauf mit einer möglichen Schutzimpfung gegen COVID-19 abzugleichen (Puffer zwischen den Impfungen).Bitte sprechen Sie den Impfablauf mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin ab und erfragen die Voraussetzungen in ihrer Praktikumsstelle.
(Weitere Information: https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/. Zugriff am 25.09.2023).
Ein Anspruch auf Urlaub besteht während des studienintegrierten Praktikums nicht, kann aber durch die Praktikumsstelle gewährt werden. Für Fehlzeiten gilt:
Kommt es zu nicht nachholbaren Fehlzeiten (Krankheiten, etc. und Urlaub) von insgesamt mehr als 128 Stunden, müssen Sie das dem BPS-Referat unverzüglich anzeigen. Ob, wie und wie viele Praxiszeiten dann nachgeholt werden müssen, entscheidet die BPS-Kommission.
ACHTUNG: Sollte Ihre Praxisstelle ein eigenes Vertragsformular nutzen, darf unter keinen Umständen zusätzlich der Vordruck der Universität Kassel benutzt werden. Bitte fügen Sie dem Vertrag in diesem Fall ein weiteres Blatt hinzu, auf dem sowohl der Ausbildungsplan vermerkt ist, als auch wer die Anleitung übernimmt und ob diese Person die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in hat, sowie deren Kontaktdaten. Unter keinen Umständen dürfen zwei parallele Vertragsformulare eingereicht werden.
Zur Reflexion der praktischen Tätigkeit müssen Sie an einer Begleitveranstaltung aus dem Modul BPS teilnehmen. Zusätzlich müssen Sie sich in eine Supervisionsgruppe einwählen und die Teilnahme als Zusatzleistung in HISPOS anmelden.
Bescheinigung der Praxisstelle
Nach Abschluss der Berufspraktischen Studien ist eine Bescheinigung der Praxisstelle über den erfolgreich absolvierten Zeitraum sowie über Ziele und Inhalte der Berufspraktischen Studien einzureichen oder per Mail an folgende Adresse zu schicken: bps.ifs[at]uni-kassel[dot]de
Den Vordruck für die Bescheinigung finden Sie im Downloadbereich.
Formular zur Reflexion
Zusammen mit der Bescheinigung soll das von Praktikant:in und Praxisanleiter:in ausgefüllte Reflexionsformular eingereicht werden. Eine digital ausfüllbare Version finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Beurteilung durch die Universität (Beurteilung Praxismodul)
Die Modulnote für Studierende der Prüfungsordnung ab 2011 ergibt sich durch die Bewertung des schriftlichen Praktikumsberichts. Das Formular zur Beurteilung finden Sie im Downloadbereich.
Informationen zur Anfertigung des Praktikumsberichts finden Sie unter "Erstellung der Praxisberichte". Nach der Bewertung duch die Dozent:innen muss der Bericht an das BPS-Referat geschickt werden. Die Adresse finden Sie im gelben Kasten auf der Startseite "Praxisphasen". Die Studienleistung und die Prüfungsleistung (Praxisbericht) müssen im HISPOS während der Anmeldefristen angemeldet werden. Für Studierende nach der PO ab 2019: Die TN an der Supervision muss als Zusatzleistung in HISPOS angemeldet werden.