Berufspraktikum und Staatliche Anerkennung
Neues Verfahren zur staatlichen Anerkennung ab 2024 - Anmeldung zum Studiengang erforderlich
Alle Menschen die ab 2024 mit der staatlichen Anerkennung beginnen wollen müssen sich zusätzlich zur Anmeldung für die Studienwoche und der Einsendung der Verträge im BPS-Referat (alles wie bisher), für den Studiengang
„Staatliche Anerkennung – Soziale Arbeit“
bei der Uni bewerben. Dies funktioniert wie bei der Studienbewerbung für andere Studiengänge auch.
Wichtig: Bitte bewerben Sie sich kurz vor oder direkt im Anschluss an den BA. Wenn Sie sich bewerben, so lange Sie noch die UK-Adresse haben, geht das sehr schnell und mit wenigen Klicks. Sollte der UK-Account schon gelöscht sein, müssen Sie alle Dokumente wie bei der ersten Bewerbung auf einen Studienplatz neu eingeben, was durchaus aufwändig ist.
Die nächste Bewerbungsfrist steht noch nicht abschließend fest - voraussichtlich gegen Ende des Jahres.
Voraussetzung für die Zulassung ist die erfolgreiche Absolvierung des BA-Studiengangs Soziale Arbeit an der Uni Kassel, nachgewiesen durch das Hochladen der Leistungsübersicht im Bewerbungsprozess. Sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung die benötigten 180 Credits noch nicht verbucht sein, müssen Sie die Leistungsübersicht per E-Mail nachreichen (bps.ifs@uni-kassel.de), sobald dies geschehen ist. Bitte laden Sie im Bewerbungsprozess keine Nachweise hoch, die weniger als 180 Credits nachweisen.
Sie können danach weiter Moodle nutzen und auf die online-Ressourcen der Bibliothek zugreifen. Um diese Möglichkeiten für Sozialarbeiter:innen in Anerkennung (SiA) haben wir uns lange Jahre bemüht und sind nun sehr froh, dass dies mit Unterstützung des Studierendensekretariats, des ITS und des Präsidiums der Universität gelungen ist. Die Einschreibung macht Sie nicht zu Studierenden. Dementsprechend müssen Sie keinen Semesterbeitrag leisten.
Die Absolventinnen und Absolventen des BA-Studiengangs Soziale Arbeit, die die staatliche Anerkennung anstreben, müssen - über das im Studium integrierte Praktikum hinaus - nach dem Abschluss weitere Praxiszeiten von 768 Stunden nachweisen.
Abschluss des Studiums - Beginn des Berufspraktikums zur staatlichen Anerkennung
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Prüfer:innen für die Bewertung der BA-Arbeiten sechs Wochen Korrekturzeit haben (zuzüglich evtl. Zeiten wg. Krankheit o.ä). Daher ist der Beginn des Berufspraktikums erst 8 Wochen nach tatsächlicher Abgabe realistisch, sollte 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit (nicht vorher!) keine Bewertung vorliegen, können Sie die Leser:innen ansprechen um Lösungen zu besprechen.
Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unten bei den Downloads. Das Institut für Sozialwesen organisiert und begleitet diese Praxisphase, nimmt die Prüfung ab und stellt die Urkunde über die staatliche Anerkennung aus. Für die staatliche Anerkennung fallen Gebühren an, die sie dem Merkblatt zur Prüfungsanmeldung im Downloadbereich entnehmen können.
Wegweiser durch das Berufspraktikum
Diese Seiten sollen Ihnen die Organisation des Berufspraktikums erleichtern und Hinweise zur Beantragung der staatlichen Anerkennung geben.
Bereits mit dem in das Bachelor-Studium integrierten Praxismodul (BPS) von 768 Stunden, haben Sie die spezifischen Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit kennen gelernt.
Das Gesetz über die staatliche Anerkennung schreibt ein Berufspraktikum von einem Jahr vor. Sie erhalten daher auf Antrag die staatliche Anerkennung, sofern Sie im Anschluss an das Studium erfolgreich ihre berufliche Qualifikation in einem weiteren, von der Hochschule begleiteten, 768-stündigen Berufspraktikum nachweisen. Einzelheiten regelt die Satzung über die Berufspraktischen Studien und das Berufspraktikum, Teil 2. (Siehe „Rechtsgrundlagen“ auf unserer Homepage).
Bitte beachten Sie, dass es in vielen Tätigkeitsbereichen notwendig ist, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Hierfür entstehen Kosten von derzeit 13 – 17 Euro. Hinweise zu einer eventuellen Gebührenbefreiung finden Sie hier.
Ebenfalls möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es ganz besonders dringend empfohlen werden muss, eine gültige Haftpflichtversicherung zu besitzen (zum Beispiel für Schäden an Dienstfahrzeugen oder bei Verlust von Dienstschlüsseln).
Masernschutzgesetz
Auf Grund des Masernschutzgesetzes müssen nun Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften) und in Gesundheitseinrichtungen (wie z.B. Krankenhäusern) tätig sind, die Masernimpfung oder eine bestehende Immunität gegen Masern vorweisen.
Dies gilt auch schon für Praktika!
Bitte lassen Sie sich vor Praktikumsbeginn rechtzeitig gegen Masern impfen (zwischen der ersten und der zweiten Impfung sollen laut Empfehlung 4 Wochen liegen). Der Impfnachweis muss vor dem Praktikumsbeginn erbracht werden. Bitte bedenken Sie ebenfalls die Impfung vom zeitlichen Ablauf mit einer möglichen Schutzimpfung gegen COVID-19 abzugleichen (Puffer zwischen den Impfungen).Bitte sprechen Sie den Impfablauf mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin ab und erfragen die Voraussetzungen in ihrer Praktikumsstelle.
(Weitere Information: https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/. Zugriff am 25.09.2023).
Das Berufspraktikum umfasst 32 Stunden pro Woche für die Dauer von 6 Monaten. Es soll sich in der Regel unmittelbar an die Bachelor-Prüfung anschließen und spätestens 3 Jahre danach abgeleistet sein. Wird ein konsekutiver Masterstudiengang an die Bachelor-Prüfung angeschlossen, verlängert sich die Zeit auf 4 Jahre. Nachgewiesene Elternzeiten sowie Zeiten, die für die Pflege Angehöriger aufgewendet wurden, verlängern den Zeitraum ebenfalls. Hier gelten jeweils die gesetzlichen Regelungen.
Als „Sozialarbeiter:in in Anerkennung“ unterliegen Sie dem Arbeitsrecht. Das bedeutet unter anderem, dass Urlaubs- und Krankheitsregelungen für Sie genauso gelten wie bei jede:r anderen Arbeitnehmer:in. Gewährte Urlaubstage, sowie Krankheitstage müssen nicht nachgeholt werden, sofern die Gesamtdauer der Unterbrechungen (summarische Aufrechnung) 128 Stunden (entsprechend vier Wochen bei einer Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche) nicht überschreitet. Kommt es zu Unterbrechungen von mehr als 128 Stunden, müssen Sie das dem BPS-Referat unverzüglich anzeigen. Ob, wie und wie viele Praxiszeiten dann nachgeholt werden müssen, entscheidet die BPS-Kommission.
Eine Ableistung in Teilzeit ist möglich, aber das Praktikum soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein und die Zeiten in der Praxisstelle dürfen 16 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.
Sie melden das Berufspraktikum im Referat für Berufspraktische Studien des Fachbereichs an. Das Anerkennungspraktikum ist gemäß eines Vertrages zu absolvieren, der zwischen Ihnen und dem Träger der Praxiseinrichtung geschlossen wird. Der Vertrag muss auch die Ziele und Inhalte Ihres Praktikums (Ausbildungsplan) und die Angabe der Anleitung (Person mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter:in) enthalten oder diese müssen als Anlage dem Vertrag beigefügt werden. Er muss dem BPS-Referat vor Antritt des Anerkennungspraktikums digital an folgende Adresse geschickt werden: bps.ifs[at]uni-kassel[dot]de
Der Ausbildungsvertrag über das Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung kann nur dann von der Universität Kassel gegengezeichnet werden, wenn der Bachelor-Abschluss im HISPOS durch Ausdruck der Leistungsübersicht (180 Credits) nachgewiesen werden kann. In Ausnahmen kann, sofern die Bewertungsfrist (6 Wochen nach Abgabe) der letzten Leistung bereits verstrichen ist, dieses Formular in Kombination mit der Leistungsübersicht zur Anwendung kommen. Diese ist zusammen mit dem Ausbildungsvertrag und per E-Mail einzureichen.
Bitte wählen Sie eine Praxisstelle, die von der Hochschule als geeignet anerkannt wurde.
Der Vertrag beinhaltet auch den Ausbildungsplan, der zwischen der praxisanleitenden Fachkraft und den Praktikant:innen vereinbart wird und legt Inhalte und Ziele der praktischen Ausbildung verbindlich fest. Sollte Ihre Einrichtung ein eigenes Vertragsformular nutzen, weisen wir darauf hin, dass zusätzlich der in der Satzung geforderte Ausbildungsplan beigelegt wird. Damit dieser auch alle notwendigen Angaben enthält, können Sie aus unserem Vertrag die Seite 2 kopieren (§§ 3 u. 4), ausfüllen und dem Vertragsformular der Praxisstelle beilegen. Die Formulare für den Ausbildungsvertrag befinden sich im Downloadbereich.
ACHTUNG: Sollte Ihre Praxisstelle ein eigenes Vertragsformular nutzen, darf unter keinen Umständen zusätzlich der Vordruck der Universität Kassel benutzt werden. Bitte fügen Sie dem Vertrag in diesem Fall ein weiteres Blatt hinzu, auf dem sowohl der Ausbildungsplan vermerkt ist, als auch wer die Anleitung übernimmt und ob diese Person die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in hat, sowie deren Kontaktdaten. Unter keinen Umständen dürfen zwei parallele Vertragsformulare eingereicht werden.
Es ist weiterhin möglich, sollten Sie sich bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden, den laufenden Arbeitsvertrag für das Berufspraktikum zu nutzen und einzureichen. Hier muss ebenfalls ein weiteres Blatt mit den oben genannten obligatorischen Informationen beigelegt werden.
Zusätzlich müssen Sie sich im eCampus für den Studiengang „Staatliche Anerkennung – Soziale Arbeit“ bei der Uni bewerben. Dies funktioniert wie bei der Studienbewerbung für andere Studiengänge auch. Die jeweiligen Bewerbungsfristen werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Sozialarbeiter:innen in Anerkennung haben während des Berufspraktikums Anspruch auf eine dem Praktikantentarif entsprechende Vergütung.
Zusätzlich finden am Institut für Sozialwesen begleitende Veranstaltungen statt. Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung ist die Teilnahme an
- einer Studienwoche
- einer fachspezifischen Veranstaltung
- einer Begleitveranstaltung sowie
- einer vorgegebenen Mindestzahl von Supervisionssitzungen.
Die Anmeldung zu Begleitveranstaltung und Supervision finden finden im Rahmen der Anmeldung zu Studienwoche statt. Sofern Sie zu dieser angemeldet sind, erhalten Sie alle benötigten Informationen rechtzeitig per Mail.
Weiterbildungsveranstaltungen, die Ihre Praxisstelle anbietet, können ebenso wie Tagungen, Kongresse u.Ä. ebenfalls als fachspezifische Veranstaltungen (und nur als diese) angerechnet werden. Bitte nehmen Sie vor der Veranstaltung unbedingt Kontakt mit uns auf, um abzuklären, ob Art, Inhalt und Umfang anerkennungsfähig sind und welche Nachweise erbracht werden müssen.
Ihren Praktikumsabschlussbericht geben Sie bitte bei dem Leiter/der Leiterin der Begleitveranstaltung ab.
Supervisionssitzungen (eine Sitzung umfasst 90 Minuten), die Sie bei Ihrem Träger absolvieren und dem BPS-Referat nachweisen, werden gleichwertig gezählt. Sie brauchen entsprechend weniger Sitzungen an der Uni.
Da Sie als Sozialarbeiter:innen in Anerkennung nicht mehr an der Universität Kassel immatrikuliert sind, ist es z. Zt. nicht möglich, sich online für die o.a. Veranstaltungen anzumelden. Das Anmeldeverfahren erfolgt über das BPS-Referat und wird rechtzeitig auf der Homepage bekanntgegeben.
Achtung: Sollten Sie eine Verkürzung des Anerkennungspraktikums bewilligt bekommen haben, müssen Sie sich ebenfalls zur Studienwoche anmelden. Bitte geben Sie in der Mail an, welche Veranstaltungen Sie gemäß Bewilligungsbescheides benötigen.
Bei Unklarheiten bezüglich der Studienwoche oder der Veranstaltungen (Supervisionen, Begleitseminare) oder wenn es zeitliche Probleme bezüglich der Veranstaltungen gibt, melden Sie sich bitte beim BPS-Referat!
Wir empfehlen dringend, bereits 2 – 3 Monate vor der offiziellen Anmeldung zur Prüfung einen Prüfungstermin zu vereinbaren um längere Wartezeiten zu vermeiden. (während der Telefonsprechstunde unter 804-2905)
Das Berufspraktikum schließt mit einer Prüfung ab. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich. Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung ist die Beurteilung
a) der praxisanleitenden Fachkraft:
Die Beurteilung der Praxisstelle besteht aus einem schriftlichen Bericht über die Tätigkeit der Praktikantin bzw. des Praktikanten und der zu begründenden Feststellung, ob die erbrachten Leistungen den Anforderungen genügt haben. Zusätzlich soll der Beurteilung ein von SiA und Praxisanleitung ausgefülltes Reflexionsformular eingereicht werden.
b) der Universität:
Die Leiterinnen/Leiter der jeweiligen Veranstaltungen bestätigen:
- die Teilnahme an der Studienwoche,
- die Teilnahme an einer fachspezifischen Veranstaltung,
- die Teilnahme an einer Begleitveranstaltung inkl. der Vorlage eines schriftlichen Berichts über das Berufspraktikum.
Die entsprechenden Formulare zur Beurteilung finden Sie im Downloadbereich.
Zeitgleich mit der Prüfungsanmeldung stellen Sie auch den Antrag auf staatliche Anerkennung. Die staatliche Anerkennung wird durch die Universität Kassel im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst erteilt.
Lesen Sie hierzu bitte auch unser Merkblatt. (Siehe Downloadbereich).
ACHTUNG: Alle Unterlagen (Antrag, Nachweise, Bericht, Prüfungsanmeldungsformular, etc.) müssen spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin per Mail im BPS-Referat eingegangen sein.
Die Unterlagen müssen als Gesamtpaket eingereicht werden (keine einzelnen Mails!!!). Unterschriften müssen im Original gemacht und dann eingescannt werden. Der Bericht muss notwendigerweise als einzelne Datei gesendet werden, PDF ist hierbei zu bevorzugen.
Sollte dies nicht möglich sein, ist auch eine Einreichung per Post möglich. Bitte nicht beides (postalisch und digital).
Wichtig: Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen. Sollten diese nicht vollständig sein, kontaktiert Sie das BPS-Referat vor der Prüfung, damit Sie ggf. noch fehlende Dokumente nachreichen können. Anhang des Anmeldungsformulars können Sie selbst bereits prüfen, ob Sie alle Dokumente eingereicht haben, da diese dort vermerkt sind.
Die Prüfungen finden, falls nicht anders kommuniziert, im Raum 0107 der Arnold-Bode-Straße 10 statt.