Pflichtpraktikum
Checkliste für das Praktikum
1.Vorgaben beachten
- Lesen Sie in Ihrer Prüfungsordnung/Ihrem Modulhandbuch nach, welche formalen Vorgaben das Praktikum erfüllen soll, damit es für das Studium anerkannt werden kann.
- Informieren Sie sich zudem über die Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule der Universität Kassel (s.u. Downloads).
2.Praktikumssuche
- Informieren Sie sich über Berufsfelder für Geisteswissenschaftler:innen, z.B. durch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Berufsorientierung, die an der Uni angeboten werden.
- Nutzen Sie unterschiedliche Wege für die Suche: z.B. Stellenrecherche über Praktikumsbörsen oder branchenspezifische Stellenportale im Internet, direkte Suche bei Unternehmen & Institutionen, Initiativbewerbungen und Empfehlungen von Kommiliton:innen oder Verwandten.
Tipp: Im Moodlekurs "Praktikum & Perspektiven FB 02"werden Praktikumsanzeigen, Stellenportale und vieles mehr rund um die Jobsuche für Geisteswissenschaftler:innen geteilt.
Wenn Sie Input für ein geeignetes Praktikum benötigen, wenden Sie sich gerne an die Praxiskoordination.
Beratung zur Praktikumssuche erhalten Sie außerdem beim Career Service oder der Hochschulberatung der Agentur für Arbeit.
3.Anmeldung
- Wenn Sie ein obligatorisches Praktikum gefunden haben, muss dieses zunächst von der Praktikumsbetreuung für Ihren Studiengang genehmigt werden. Dieser Schritt ist notwendig, da das Praktikum nicht anerkannt werden kann, falls sich herausstellen sollte, dass die Studiengangsaffinität oder andere Rahmenbedingungen nicht erfüllt sind.
- Füllen Sie dafür das Anmeldeformular zum Praktikum aus (s.u. Downloads) und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterschriften vor Beginn des Praktikums bei der Praxiskoordination FB 02 ein. Sobald die Anmeldung vorliegt, wird das Praktikum in Hispos angemeldet und taucht somit in Ihrer Leistungsübersicht auf.
4.Während des Praktikums
- Genießen Sie Ihr Praktikum in vollen Zügen. Versuchen Sie möglichst viele Erfahrungen zu sammeln und scheuen Sie sich nicht davor, Ihre Kollege:innen oder Vorgesetzten um neue Aufgaben zu bitten, wenn Sie sich unterfordert fühlen.
- Es empfiehlt sich zudem, schon während des Praktikums Notizen über Tätigkeiten und Erfahrungen zu machen, da Ihnen dies die Anfertigung des Praktikumsberichtes erleichtern wird.
Nachdem Sie das Praktikum absolviert haben, benötigen Sie eine Bestätigung der Praktikumsstelle. Denken Sie am Ende daran, das Formular von Ihrer Ansprechperson im Praktikum ausfüllen und unterschreiben zu lassen (s.u. Downloads).
5.Nach dem Praktikum
- Jetzt ist es an der Zeit, Ihre im Praktikum gesammelten Erfahrungen Revue passieren zu lassen und sie in Ihrem Praktikumsbericht zu reflektieren. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen nach Beendigung des Praktikums ein (s.u. Downloads): Deckblatt, Praktikumsbericht (Formatvorlage), Bestätigung über ein absolviertes Praktikum und den Fragebogen. Falls Sie ein Praktikumszeugnis erhalten haben, können Sie zusätzlich eine Kopie einreichen.
- Reichen Sie den Bericht und die Unterlagen bitte digital ein. Schicken Sie eine Mail inklusive pdf-Datei(en) an die Praxiskoordination.
Heben Sie die Bestätigung der Praktikumsstelle auf, falls Sie gebeten werden, diese im Original vorzulegen. Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, werden Sie auf Vollständigkeit überprüft und an die Praktikumsbetreuung zur Bewertung weiter gegeben. Sobald Ihr Bericht mit "bestanden" bewertet worden ist, wird die entsprechende Verbuchung in Hispos vorgenommen. Sollte der Bericht mit "nicht bestanden" bewertet worden sein, werden Sie umgehend darüber informiert.
Downloads
- Anmeldung Praktikum BA - PDF 599,50 KB (öffnet neues Fenster)
- Deckblatt Praktikumsbericht - PDF 145,31 KB (öffnet neues Fenster)
- Formatvorlage Praktikumsbericht - DOCX 32,73 KB (öffnet neues Fenster)
- Bestätigung über ein absolviertes Praktikum (Deutsch) - PDF 172,53 KB (öffnet neues Fenster)
- Bestätigung über ein absolviertes Praktikum (Englisch) - PDF 172,45 KB (öffnet neues Fenster)
- Fragebogen zum Praktikum - PDF 407,00 KB (öffnet neues Fenster)
- Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen - PDF 47,95 KB (öffnet neues Fenster)
Praktikumsbetreuung in den Studiengängen
Während die Praxiskoordination Sie bei prüfungsrechtlichen und organisatorischen Fragen rund um das Praktikum unterstützt, ist die Praktikumsbetreuung Ihres Studiengangs für die Anerkennung Ihres Praktikums zuständig.
FAQ Praktikum
Wenn das Praktikum in Art und zeitlichem Umfang den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung entspricht und die Tätigkeiten als studiengangsaffin eingestuft werden, kann das Praktikum u.U. auch ohne Anmeldung vorab anerkannt werden. Wenden Sie sich bitte an die Praxiskoordination.
Über die Anrechnung von Praxiserfahrungen als Ersatz für das Pflichtpraktikum entscheidet der für Sie zuständige Prüfungsausschuss. Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Wenden Sie sich mit detaillierten Informationen zu den Praxiserfahrungen und bestenfalls mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Arbeitszeugnissen, Praktikumsbestätigungen) an die Praxiskoordination. Sie erfahren, ob sich ein Antrag lohnt und welche Schritte Sie im Weiteren gehen müssen.
Ein Nebenjob oder eine Werkstudententätigkeit hat in der Regel keine Chance auf Anerkennung, wenn Sie weniger als 20 Wochenstunden arbeiten und die Tätigkeiten nicht auf einen Beruf nach dem Studium vorbereiten.
Ein Praktikumsvertrag wird nur zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle geschlossen.
Bei einem Auslandspraktikum können Sie sich zudem an das International Office wenden. Dort werden Ihnen Musterverträge zur Verfügung gestellt. Die Verträge finden Sie unter den Downloads und Links des International Office.
Einige Unternehmen/Institutionen verlangen einen Nachweis darüber, dass Sie immatrikuliert sind und ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums absolvieren müssen. Bei der Praxiskoordination oder im Prüfungsbüro FB 02 kann Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über das Pflichtpraktikum zur Abgabe bei der Praktikumsstelle ausgestellt werden.
Das Praktikum wird in der Regel in Vollzeit durchgeführt. Von Vollzeit spricht man zwischen 37,5 und 40 Arbeitsstunden pro Woche. Für ein achtwöchiges Praktikum resultiert daraus ein Workload von 300-320 Stunden, für ein sechswöchiges Praktikum (BA Philosophie) ein Workload von 225-240 Stunden. Der gesamte Workload des Moduls liegt höher, da Ihnen auch Zeit für die organisatorischen Belange rund um das Praktikum gewährt wird.
In Absprache ist auch ein Praktikum in Teilzeit möglich. In Teilzeit sollte ein Praktikum mindestens 20 Wochenstunden umfassen, damit Sie gute Einblicke in den Arbeitsalltag erhalten. Um den Workload eines regulären Vollzeitpraktikums zu erreichen, verlängert sich das Praktikum entsprechend.
Sie können die neuen Daten bei der Praxiskoordination durchgeben. Sofern Sie immer noch die zeitlichen Vorgaben für ein Pflichtpraktikum einhalten, ist eine nachträgliche Änderung problemlos möglich. Die Bestätigung der Praktikumsstelle sollte mit den Angaben übereinstimmen.
Für Studierende besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, gemäß der sie während der Aus- und Fortbildung und auf dem Weg von und zu der Hochschule Versicherungsschutz haben. Versicherungsträger ist die Unfallkasse Hessen.
Bei einem Praktikum - ganz gleich, ob es Pflichtbestandteil des Studiums ist oder freiwillig absolviert wird - sind Sie über den Versicherungsträger der Praktikumsstelle versichert. Klären Sie bei Ihrer Praktikumsstelle, ob Sie dort ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse im jeweiligen Bundesland) oder über einen anderen Versicherungsträger (z.B. über eine Bundesgenossenschaft) unfallversichert sind.
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema haben möchten, wenden Sie sich an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Bei einem Auslandspraktikum ist es empfehlenwert, sich über private Unfallversicherungen zu informieren.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland. Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sind vom Mindestlohn allerdings ausgenommen. Ebenso freiwillige Praktika, die der Berufsorientierung dienen oder studienbegleitend absolviert werden, wenn das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert.
Weitere Fragen zum Mindestlohn beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mindestlohn-Hotline: 030/60280028
Ein Pflichtpraktikum ist ein Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle. Dennoch sind Sie während eines Pflichtpraktikums mit allen Rechten und Pflichten als Angehörige:r der Uni immatrikuliert. Das bedeutet aber auch, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung oder Urlaub haben.
Wenn Ihnen die Praktikumsstelle dergleichen anbietet, sollten Sie dies in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten.
Urlaub sollten Sie jedoch nur bei einem Praktikum nehmen, das über die in der Prüfungsordnung vorgegebene Länge hinausgeht.
Wenn Sie BAföG bekommen, wird ein Praktikumsentgelt bei einem Pflichtpraktikum normalerweise komplett angerechnet. Der Freibetrag aus Einkünften der Erwerbsarbeit gilt hier nicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Beratung im Studierendenwerk Kassel.
Wenn Sie während des Praktikums krank werden, geben Sie bei Ihrer Praktikumsstelle eine Krankmeldung ab. Orientieren Sie sich im Weiteren an den Richtlinien des Unternehmens.
Wenn Sie länger als 3 Tage krank sind, sollten Sie die Krankheitstage entsprechend nachholen, damit Sie Ihren Workload erfüllen können, der für die Anerkennung des Praktikums relevant ist.
Auch als Praktikant:in haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Im Normalfall sollten Sie mindestens ein einfaches Zeugnis (Nachweis über Art und Umfang der Tätigkeiten) erhalten. Für die Praktikumsstelle besteht allerdings keine Verpflichtung ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Nach Möglichkeit sollten Sie aber um ein solches bitten, da ein Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten mehr aussagt, als eine Auflistung der Tätigkeiten.