Semesterticket

Was ist das Semesterticket?

Ein Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der von den Studierenden einer Hochschule oder Universität für einen bestimmten Zeitraum erworben werden kann. Das Semesterticket gilt in der Regel für ein Semester oder ein halbes Jahr und ermöglicht den Studierenden die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im jeweiligen Verkehrsverbund oder sogar darüber hinaus.

Die Kosten für das Semesterticket sind in der Regel im Semesterbeitrag enthalten, den die Studierenden zu Beginn eines jeden Semesters zahlen müssen. Dadurch wird das Semesterticket für alle Studierenden verpflichtend, auch wenn sie es nicht nutzen. Der Vorteil des Semestertickets besteht darin, dass es im Vergleich zu anderen Tickets im ÖPNV sehr günstig ist und den Studierenden eine hohe Mobilität und Flexibilität ermöglicht.

Das Semesterticket ist ein Beispiel für eine Leistung, die vom AStA bereitgestellt werden kann, um den Studierenden einen Mehrwert zu bieten.

Zum Sommersemester 2024 wurde das NVV-Semesterticket der Uni Kassel durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt. Das Deutschlandsemesterticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr und wird elektronisch für Smartphones ausgegeben. Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets

Für Fragen, Anliegen und Anregungen meldet euch bei uns per Mail oder auf Instagram.


Oder im Studierendenhaus Universitätsplatz 10 im Erdgeschoss

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Das Deutschlandsemesterticket kostet aktuell 29,40 Euro pro Monat. Der Preis ist bundesweit einheitlich festgelegt. Das Ticket wird im Vollsolidarmodell durch alle Studierenden mit dem Semesterbeitrag zur Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt und ist daher besonders günstig. Dieser Preis wird auch für das Sommersemester 2025 bestehen bleiben. 

Das Ticket ist auf der Seite ticket.astakassel.de verfügbar. Dort kannst du dich mit den uk-Zugangsdaten der Universität einloggen und das Ticket abrufen.

Der NVV hat diese Webseite entwickelt, über die du dein Ticket direkt vorzeigen oder es von dort aus speichern kannst, mehr Informationen dazu findest du in unserer Anleitung. Du benötigst keine App und die Seite funktioniert auch auf älteren Geräten.

Wir als AStA empfehlen ausdrücklich das Ticket zu Beginn von jedem Monat herunterzuladen.

Die technische Lösung des Deutschlandsemestertickets sieht es vor, dass du dich online mit deinen uk-Zugangsdaten auf der Website ticket.astakassel.de einloggst.  

Wenn du dies jedoch auf deinem Smartphone gemacht hast, gibt es die Möglichkeit, das Ticket als Offline-Export lokal auf deinem Smartphone zu speichern, damit du es z.B. auch im Funkloch oder mit aufgebrauchtem Datenvolumen aufrufen kannst. Wie genau das funktioniert, erklären wir dir in der Anleitung

Wichtig ist hier, dass du diesen Offline-Export immer am Anfang eines neuen Monats erneut durchführst, da das Deutschlandsemesterticket genau wie das reguläre Deutschlandticket monatlich neu generiert wird.

 

Das Deutschland-Ticket wird als elektronisches Ticket auf Smartphones ausgegeben. Damit werden die Prüfbarkeit und Anerkennung bundesweit sichergestellt. Eine Anleitung zur Nutzung des Tickets findest Du hier.

Wer kein Smartphone nutzen kann, z.B. aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, kann sich an den AStA  deutschlandticket[at]asta.uni-kassel[dot]dewenden oder in den Sprechstunden des Referats für Soziales vorbeikommen – wir finden eine Lösung für Dich, mit der Du Dein Deutschlandsemesterticket nutzen kannst. Bitte kümmere dich frühzeitig darum.

Falls du nur vorrübergehend kein Smartphone hast, nutze sonst gerne auch dein Tablet, deinen Laptop oder ein anderes entsprechendes elektronisches Gerät. Du kannst das Ticket dort zuhause herunterladen und es auch unterwegs ohne Internet aufrufen.

Wende dich bitte an uns unter deutschlandticket[at]asta.uni-kassel[dot]de. Bitte gebe folgende Informationen mit an:

Vollständiger Name, Matrikel-Nummer, Studiengang, html-Ticket Export (s. Anleitung), Bescheinigung Finanzamt, Immatrikulationsbescheinigung

Die Bescheinigung Finanzamt und Immatrikulationsbescheinigung kannst du im ecampus als pdf herunterladen.

Bei einem Erhöhten Beförderungsentgelt bzw. einer Fahrpreisnacherhebung bist du bei uns auch richtig. Hänge deiner Anfrage bitte dann auch den entsprechenden Beleg in gut lesbarer Form an und wende dich bitte schnellstmöglich nach Erhalt des Belegs an uns. Das Ticket muss aber vor Fahrtbeginn generiert worden sein. Selbst wenn das Ticket nicht als QR-Code angezeigt wurde, können wir den Versuch der Generierung nachvollziehen.

Falls du erst im kommenden Wintersemester (01.10. - 31.03.) anfängst zu studieren, kannst du frühstens erst am 01. Oktober das Ticket anzeigen lassen und herunterladen. Im Sommersemester (01.04. - 30.09.) geht es frühstens ab 01. April. Einen siebten Monat vor Beginn deines Studiums gibt es für das Ticket nicht. Beachte auch, dass die Voraussetzungen für das Semesterticket erfüllt sein müssen.

Beachte bitte, dass das Ticket nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Zudem empfehlen wir das Ticket jeden Monat herunterzuladen.

Um das Deutschlandsemesterticket zu beziehen, musst du an der Universität Kassel für das jeweilige Semester als Student eingeschrieben sein und den vollständigen Semesterbeitrag inklusive Semesterticket bezahlt haben. Anhand der Immatrikulationsbescheinigung und der Bescheinigung Finanzamt kannst du die Voraussetzungen für die Semesterticketberechtigung vorprüfen. Falls die Bescheinigungen noch nicht vorliegen, kann auch kein Semesterticket ausgestellt werden. Die Bescheinigungen kannst du im ecampus im Bereich Studienservice herunterladen.

Bei Problemen mit der Einschreibung wende dich bitte an die Information Studium unter studieren[at]uni-kassel[dot]de. Mehr Informationen zur Information Studium findest du hier. Mehr Information zum Semesterbeitrag findest du hier.

Bei der Nutzung des ÖPNV bedarf es neben dem Mitführen des Handytickets auch einen amtlichen Lichtbildausweis. Beachte, dass du die online-Version oder die html-Version (s. Anleitung) vorzeigst.

Beim Vorzeigen eines Screenshots droht ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Genauso wenn du das Ticket erst nach Fahrtbeginn versuchst zu generieren. Selbst wenn das Ticket nicht als QR Code dargestellt wurde, können wir den Versuch der Generierung bei Bedarf nachvollziehen. Ein Papierausdruck ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Für Studierende der Management School der Universität Kassel (UNIKIMS) entfallen die Beträge für das Semesterticket, das Fahrradverleihsystem und das Kulturticket. Studierende in diesen berufsbegleitenden Studiengängen gehen zeitlich überwiegend ihrem Beruf und nicht ihrem Studium nach und sind entsprechend nicht zum Bezug des Soli-Deutschlandtickets berechtigt. Studierende des Studiengangs REMENA sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wenn sich Studierende der UNIKIMS für einen weiteren Studiengang entscheiden, bekommen sie natürlich als nicht berufsbegleitender Student ein Ticket.

Analog gilt dies auch für Studierende anderer Kooperationsstudierendengänge (z.B. Sustainable International Agriculture), die nicht den vollständigen Semesterbeitrag inklusive Semesterticket, Fahrradverleihsystem und Kulturticket an der Universität Kassel bezahlen.

Mehr Informationen zum Semesterbeitrag findest du hier.

Die CampusCard ist seit dem 01.05.2024 kein Semesterticket mehr. Beachte das trotzdem eine Validierung alle 6 Monate erforderlich ist um die CampusCard zum Bezahlen und Ausleihen zu verwenden sowie als Studierendenausweis. Weitere Informationen zur CampusCard findest du hier.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes ist das Deutschlandticket ein rein digitales Ticket. Die Verkehrsverbünde können als Alternative zum Handyticket das Deutschlandticket auch als Chipkarte anbieten. Aus ökologischen, wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist es jedoch sinnvoll, wenn möglichst viele Nutzer*innen das Deutschlandticket auf ihr Smartphone laden. Wie oben beschrieben, finden wir aber eine Lösung für diejenigen, die kein Smartphone nutzen können.  

Zusätzlich zur Option des Offline-Export wird es zeitnah auch die Möglichkeit geben, dass Ticket im Google oder Apple Wallet zu speichern, sobald dies der Fall ist, informieren wir dich auf dieser Seite darüber. 

Es ist möglich das Semesterticket erstatten zu lassen. Weitere Informationen findest du auf dieser Website weiter unten.

Über die Website kannst du einen online-Antrag ausfüllen und damit die Rückerstattung beantragen. Allerdings ist das Semesterticket ein Solidarticket und somit kann nicht jeder das Ticket zurückerstatten lassen. Die Rückerstattungsgründe findest du unten.

Beachte bitte auch die Fristen zum Antragszeitraum (i.d.R. SoSe: 15.03. - 30.04., WiSe: 15.09. - 31.10.).

Bei Rückfragen zur Rückerstattung, wende dich bitte an rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de.

Bitte beachte, dass das Semesterticket nicht auf andere Personen übertragbar ist. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden, und das Semesterticket sollte immer im Original präsentiert werden. 

Das neue Deutschlandsemesterticket unterliegt den allgemeinen Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket. Hier gilt es für dich vor allem zu beachten, dass die einzelnen regionalen Verkehrsverbünde teils andere Regelungen haben als der Nordhessische VerkehrsVerbund - z.B. zur Fahrradmitnahme.  

Im NVV-Gebiet ist mit dem Deutschlandsemesterticket die Mitnahme von nicht eingeschulten Kindern unter 7 Jahre, Fahrrädern und Hunden kostenfrei möglich. In anderen Verkehrsverbünden können für die Mitnahme jedoch zusätzliche Kosten anfallen.  

Schau vor einer überregionalen Reise am besten einmal bei den entsprechenden Verkehrsverbünden nach, welche Regelungen dort gelten.  

zum NVV


Rückerstattung des Semestertickets

Eine Semesterticket Rückerstattung bezieht sich auf die Möglichkeit für Studierende, eine Erstattung für das Semesterticket zu erhalten, das sie in der Regel als Teil ihrer Studiengebühren bezahlen. Das Semesterticket ermöglicht den Studierenden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einem bestimmten Gebiet oder Bundesland für einen Zeitraum von einem oder mehreren Semestern.

Eine Rückerstattung des Semestertickets kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, wie zum Beispiel bei einem Auslandssemester, einem Praktikum oder einer Unterbrechung des Studiums aus gesundheitlichen Gründen.

Die Rückerstattung des Semestertickets muss jedes Semester neu beantragt werden. 

Die Einreichfristen beginnen immer am: 15.03. für das Sommersemester und 15.09. für das Wintersemester.

Die Abgabefristen für die Beantragung sind: 30.04. für das Sommersemester und 31.10. für das Wintersemester.   

Fehlende Unterlagen können noch bis zu 2 Wochen nach dieser Frist eingereicht werden.

Hier die Liste der Semesterticket Rückerstattungsgründe mit den jeweiligen Nachweisen

  1. Auslandssemester: Nachweis über Auslandssemester erforderlich
  2.  Praktikum: Nachweis über ein Praktikum von mindestens 3 Monaten außerhalb von Deutschland
  3. Schwerbehinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie eine aktuelle Wertmarke
  4. Keine Präsenzpflicht (Abschluss/Promotion): Nachweis über Wohnsitz außerhalb von Deutschland sowie Nachweis des Prüfungsamtes darüber, dass keine Präsenzpflicht mehr vorliegt
  5. Urlaubssemester: Nachweis über das Urlaubssemester
  6. Krankheit: Nachweis über Krankschreibung von mehr als 3 Monaten im Vorsemester
  7. Doppelte Immatrikulation: Kopie des Deutschlandtickets der anderen Universität 
  8. Landesticket: Kopie des Landesbedienstetentickets des Landes Hessen. Bitte beachte die unten aufgeführten Bedingungen!
  9. Soziale Härte: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietnachweis der Wohnung, Immatrikulationsbescheinigung, Wohngeldnachweis (wenn vorhanden) und BAfÖG Nachweis (wenn vorhanden). Mit Kind: Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung sind ausreichend. Für soziale Härte gibt es keine Frist! Der Antrag kann bis zu einem Semester rückwirkend gestellt werden.

Rückerstattungsgrund Landes- und Hessenticket

Da es durch den Antragsgrund Landesticket einen erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung der Rückerstattung im AStA gibt, gelten hierfür besondere Voraussetzungen:

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es gibt eine Bearbeitungsgebühr von ca. 8 Euro im SoSe 2024 auf Grundlage der Härtefallsatzung
  • Alle Anträge für diesen Rückerstattungsgrund müssen direkt vollständig und korrekt gestellt werden
  • Es gibt keine Nachreiche-Frist für fehlende Dokumente
  • Fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet und ohne Benachrichtigung aussortiert. Bitte beachtet hierzu unsere Sprechzeiten des Sekretariats oder des Referats für Soziales und Antidiskriminierung für eventuellen Rückfragen.
  • Das Landesticket ist auch weiterhin Rückerstattungsgrund, da es Teil der Tarifverhandlungen des Land Hessens ist, auch wenn es einen geringeren Geltungsbereich abdeckt, als das zum SoSe 2024 neu eingeführte Deutschland-Semesterticket. Mit Beantragung wird auf dieses explizit verzichtet und dadurch kann das Deutschlandticket bis zum Semesterende am 30.09. nicht mehr genutzt werden!

 

Antrag auf Rückerstattung

Ab dem Sommersemester 2024 wird es endlich wieder die Möglichkeit geben einen Online-Antrag zu stellen. Diese Option ist ab dem Start der Einreichfrist am 15.03. über den unten aufgeführten Link verfügbar. Schon jetzt habt ihr die Möglichkeit, euch dort einen Account einzurichten.

Wir bitten von diesem Zeitpunkt an darauf zu verzichten, Anträge mit dem alten Beiblatt per Mail bei uns einzureichen. Diese werden nicht mehr genehmigt. Die Bearbeitung werden wir so zügig wie möglich abschließen.


Gerne könnt ihr euch bei weitern Fragen unter der folgenden Mailadresse bei uns melden: rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de