An der Spitze steht das gewählte Präsidium der Universität (die Hochschulleitung). In der Regel gibt es auch einen Hochschulrat - bestehend aus externen Persönlichkeiten. Der Hochschulrat begleitet die internen Entscheidungen mit Stellungnahmen und Empfehlungen. Das höchste Gremium ist der Senat. Hier sind die zentralen Gruppen vertreten. Im Senat werden wichtige Entscheidungen in den Bereichen Hochschulpolitik, Forschung, Lehre und Studium und die Grundordnung der Hochschule beschlossen. Hinzukommen weitere Gremien und Ämter auf den zentralen und dezentralen Ebenen. Auf den dezentralen Ebenen der Fachbereiche sind die wichtigsten Organe das Dekanat und der Fachbereichsrat.
Manche Gremien und Ämter haben Entscheidungsbefugnis; andere Gremien (Ausschüsse, Kommissionen) haben eine beratende Funktion. Beispielsweise empfiehlt eine Berufungskommission der Hochschulleitung den geeignetsten Kandidat:innen, die Entscheidungsbefugnis liegt aber bei der Hochschulleitung. Die Mitarbeit in Gremien der Hochschule gehört zu den Dienstaufgaben der Professor:innen. Doch auch wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie Studierende sind in den Gremien vertreten.