Bachelorarbeit

Nützliche Informationen zur Bachelorarbeit

Untenstehend finden Sie eine beispielhafte Schritt-für-Schritt-Anleitung mit hilfreichen Informationen rund um die Bachelorarbeit, welche Ihnen die Orientierung erleichtern soll. Bitte beachten Sie zusätzlich Ihre jeweilige Prüfungsordnung und das Modulhandbuch, in denen die formalen Regelungen festgelegt sind!

Im Laufe des 5. Semesters

Welches Thema könnte mich interessieren?

  • Informieren Sie sich bei den Fachgebieten über die Webseiten oder persönlich zu möglichen Themen. Es werden konkrete Fragestellungen oder auch Themenbereiche vorgeschlagen. Zudem können Sie gegebenenfalls eigene Ideen mit dem/der potentiellen Betreuer/in absprechen.

Wer betreut mich?

  • Professor/innen und Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen des Instituts für Psychologie dürfen die Arbeit betreuen und begutachten, wobei eine/r der beiden Gutachter/innen einen Professorenstatus haben muss.

  • Ein/e externe/r Gutachter/in kann nur nach Zustimmung des Prüfungsausschusses zugelassen werden. Die (formlose) Anfrage sollte bereits vor der Anmeldung der Bachelorarbeit gestellt werden. Der/Die externe Gutachter/in muss mindestens einen Bachelorabschluss im Fach Psychologie haben.
    Externe Gutachter/innen ohne psychologischen Abschluss (z.B. Medizin) sind nur im Ausnahmefall und nach Zustimmung des Prüfungsausschusses zulässig. In diesem Fall muss das Thema der Arbeit einen klar erkennbaren psychologischen Schwerpunkt haben.
    Im Falle einer/s externen Erstgutachters/in muss das Untersuchungsdesign in Form eines Exposés mit der/dem Professor/in in Kassel vor Anmeldung der Arbeit besprochen werden. Der/die zweite Gutachter:in muss ein/eine Professor:in aus dem IfP sein.

Am Ende des 5. Semesters

Wie melde ich die Bachelorarbeit an?

  • In Absprache mit den Betreuer/innen entscheiden Sie sich für ein Thema.

  • Melden Sie die Bachelorarbeit jeweils bis spätestens 01. April (Sommersemester) bzw. bis 01. Oktober (Wintersemester) über den Prüfungsausschuss mithilfe des Formblatts  an.

Habe ich alle Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt?

  • Das Thema der Bachelorarbeit wird durch den Prüfungsausschuss frühestens nach Erwerb von 150 Credits oder zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben.

Zu Beginn des 6. Semesters

Wann kann ich endlich anfangen?

  • Die offizielle Themenausgabe gilt als verbindliche Zulassung und erfolgt jeweils bis 15. April (Sommersemester) bzw. 15. Oktober (Wintersemester). Andere Termine können Sie in Ausnahmen über einen Härtefall beim Prüfungsausschuss beantragen.

Laptop?

Im Institut gibt es 15 Laptops, die für die Bearbeitung der Bachelorarbeit zeitweise ausgeliehen werden können. Sollten Sie einen solchen Laptop benötigen, wenden Sie sich an hiwi-ifp[at]uni-kassel[dot]de . Auf den Laptops sind u.a. folgende Programme installiert:

  • MS Office
  • SPSS
  • R
  • E-Prime - nur in den Institutslaboren (INCON-Gebäude) programmierbar
  • Inquisit

Was mache ich bei methodischen Problemen und Fragen?

Ihre Betreuer:innen helfen Ihnen natürlich auch bei methodischen Fragen. Ansonsten nutzen Sie gerne die studentische Methodenberatung

Am Ende des 6. Semesters

Wie viel Zeit habe ich für meine Bachelorarbeit?

  • Die Bachelorarbeit muss innerhalb von 16 Wochen ab dem Tag der Bekanntgabe des Themas abgegeben werden (Verlängerungen / Ausnahmeregelungen: s. Prüfungsordnung).

Welchen Umfang soll meine Bachelorarbeit haben und muss ich noch etwas beachten? 

In welcher Form und bei wem gebe ich meine Bachelorarbeit ab?

  • Geben Sie die Bachelorarbeit fristgerecht als gebundenes schriftliches Exemplar und zusätzlich auf einem Datenträger beim Prüfungsausschuss (Institut für Psychologie, R. 2112: Frau Braun) ab. Fügen Sie dem Datenträger bitte einen Rohdatensatz aller Probanden mit eindeutiger Bezeichnung der Variablen bzw. mit einer Datei, in der die Variablen eindeutig erklärt sind, bei. Klären Sie rechtzeitig mit Ihren beiden Gutachter/innen, ob diese ebenfalls ein gebundenes schriftliches Exemplar wünschen oder eine elektronische Version Ihrer Arbeit inkl. Datensatz. Die elektronische Version schicken Sie bitte am Tag der Abgabe per E-Mail an Ihre Gutachter/innen. Sollte das Fristende auf einen Feiertag oder Wochenende fallen, muss die Arbeit digital bis zu dem Stichtag abgegeben werden. Setzen Sie dabei auch Frau Braun/das Prüfungsbüro CC. Die gebundene Arbeit muss bis spätestens am darauffolgenden Werktag bis 12:00 Uhr im Prüfungsbüro abgegeben werden.Bei verspäteter Abgabe wird die Arbeit ohne Ausnahme als "nicht bestanden" bewertet

Könnte ich meine Bachelorarbeit auch erst später anmelden?

  • Prinzipiell ist das möglich (s. Anmeldefristen im Winter- und Sommersemester).

Was kann ich machen, wenn ich die Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben oder nicht bestanden habe?

  • Sie können im darauf folgenden Semester erneut eine Arbeit anmelden. Sie haben insgesamt zwei Versuche, das Modul zu bestehen.

  • Sollte der nächste Anmeldetermin zu kurzfristig sein, stellen Sie bitte einen Antrag auf eine geänderte Anmeldefrist beim Prüfungsausschuss.