Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen
1.Bewerbung
uni-assist
Als Studieninteressentin/Studieninteressent (auch Deutsche, sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss aus dem Ausland müssen Sie sich immer über uni-assist bewerben. uni-assist ist die deutsche Servicestelle für internationale Studienbewerbungen und bearbeitet internationale Studienbewerbungen.
Das Hochladen der Unterlagen im uni-assist Portal ist der erste Schritt. Die Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie im Anschluss das Bewerbungsentgeld überweisen.
Das Bewerbungsverfahren ist vollständig online. Bitte schicken Sie keine Unterlagen per Post an uni-assist.
2.Bewerbung
Dokumente
- Ich überprüfe die Länder-Hinweise auf der Webseite von uni-assist: Länderhinweise.
- Ich lese die uni-assist-Hinweise zu den vereidigten Übersetzungen: Beglaubigungen und Übersetzungen.
- Ich lasse meine einzureichenden Dokumente in Deutsch oder Englisch übersetzen.
- Ich besorge mir amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen und von den Übersetzungen.
- Ich erstelle digitale Kopien der Original-Dokumente und Zeugnisse.
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
- Kopie Ihres Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung
- Kopie Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Zeugnis: z. B. Bachelor, Diplom I, Staatsexamen) Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorabschlusszeugnis vorliegt, laden Sie bitte folgende Nachweise hoch:
1. Vorläufige Fächer- und Notenübersicht Ihres bisherigen Studiums und
2. die von Ihrem jetzigen Prüfungsamt ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung zum Stand im Studium.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens 80% der für einen Abschluss erforderlichen Leistungen bereits erbracht und bestanden sein. Dies entspricht 144 von 180 bzw. 168 von 210 Credits. Der Nachweis über die Zulassung zur Bachelor-Abschlussarbeit muss im Fall einer Zulassung spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden. - Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2
- Ggf. Sonderbogen für den Fall, dass keine berufsrechtliche Anerkennung oder eine äquivalente Nachschulung vorliegt sowie Anlage 1 Modulinhalte: Sonderbogen und Anlage. Sollten Sie keinen Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung oder eine äquivalente Nachschulung haben, ist der Sonderbogen und ggf. die Anlage zwingend von Ihrer Hochschule auszufüllen.
Eine Bearbeitung Ihrer Bewerbung erfolgt erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Amtlich beglaubigte Kopien müssen erst im Falle einer Einschreibung eingereicht werden.
3.Bewerbung
- Ich nutze einen Desktop-PC oder einen Laptop.
- Ich öffne die Webseite des uni-assist Bewerbungs-Portal: Online bewerben.
- Ich klicke auf „Zum Online-Portal“ und "Registrierung". Nach der Registrierung erhalte ich per E-Mail ein Aktivierungslink.
- Ich fülle anschließen den Bewerbungsantrag aus und lade die Dokumente und den Sonderbogen hoch.
- Ich informiere mich hier über die Gebühren: Bearbeitungskosten uni-assist und zahle den Betrag.
- Ich erhalte eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Die Online-Antragsformulare sind komplex und mit einem Smartphone nicht ausfüllbar. Nehmen Sie sich etwas Zeit und nutzen Sie einen Laptop oder einen PC.
4.Bewerbung
Verfahren
- Ich warte auf das Prüfergebnis von uni-assist und reiche - wenn nötig - noch Unterlagen nach.
uni-assist prüft, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Studienaufnahme an der Universität Kassel erfüllen. Das Ergebnis erhalten Sie nach ca. 4-6 Wochen per E-Mail und per Post. Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Daten an die Universität Kassel weitergeleitet.
Wenn Sie die formalen Voraussetzungen für eine Studienaufnahme nicht erfüllen, werden Ihre Unterlagen nicht an die Universität Kassel weitergeleitet.
Verfahrensablauf wenn die Unterlagen der Universität Kassel vorliegen
Der Bewerbungsantrag wird zunächst formal geprüft: Wurden alle Unterlagen eingereicht? Liegen die formalen Voraussetzungen vor?
Mit Abschluss der formalen Prüfung wird die Bewerbung an den Prüfungsausschuss Ihres Wunschstudiengangs weitergeleitet.
Der Prüfungsausschuss prüft in einem nächsten Schritt, ob auch die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Zulassung vorliegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die fachliche Gleichwertigkeit, die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen, er entscheidet über Zulassung und Ablehnung und spricht ggf. inhaltliche Auflagen aus.
Der Prüfungsausschuss meldet das Ergebnis digital dem Masterbüro zurück.
Sollte im Verlauf des Verfahrens festgestellt werden, dass Unterlagen fehlen, werden die Bewerber*innen hierüber per E-Mail informiert. In der E-Mail ist die Nachreichfrist angegeben.
Je nach Masterstudiengang kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis Ihnen das Ergebnis vorliegt. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
5.Zusage
- Ich erhalte per E-Mail einen positiven Bescheid von der Universität Kassel.
- Falls nötig, muss ich noch Unterlagen nachreichen.
- Ich erhalte per E-Mail einen positiven Bescheid von der Universität Kassel.