Dieser Masterstudiengang entspricht den Vorgaben des neuen Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen (PsychThApprO) von 2020.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist gemäß § 9 Abs. 4 S. 5 Psyhotherapeutengesetz (PsychThG) und Fachprüfungsordnung vom 15.07.2020 entweder
- ein Bachelorabschluss, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde oder
- ein gleichwertiger Studienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) entsprechen.
Grundsätzlich können bei der Prüfung der Gleichwertigkeit nur Studien- und Prüfungsleistungen (inklusive berufspraktischer Einsätze) berücksichtigt werden, die innerhalb des Studiengangs erbracht wurden. Maßgeblich hierfür sind die Studien- und Prüfungsordnung, das Modulhandbuch, Transcript of Records sowie Abschlusszeugnis. Leistungen, die während des Studiengangs absolviert wurden, aber kein Bestandteil des Curriculums sind, sind kein Bestandteil des gemäß § 9 PsychThG vorgeschriebenen Studiums und können bei der Prüfung nicht berücksichtig werden.
Abweichend davon können Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb des Studiengangs absolviert wurden, ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn der Studiengang spätestens bis zum Wintersemester 2020/2021 begonnen wurde und die Leistungen während des Studiums an derselben Hochschule absolviert wurden.