Pflichtpraktikum

©Greta von Richthofen

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Im Rahmen eures Studiums an der Uni Kassel werdet ihr im Bachelor ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Das Pflichtpraktikum ist dabei ein essentieller Baustein eurer Qualifizierung für den Arbeitsmarkt. Ihr erhaltet erste Einblicke in Berufsfelder, entwickelt eure individuellen Berufsperspektiven, wendet im Studium Erlerntes an und knüpft Netzwerke, die wichtig für euren Einstieg in den Beruf nach dem Studium sind.

Das Pflichtpraktikum ist als Modul in eurer Prüfungsordnung verankert und muss den Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule entsprechen.
Auf dieser Seite findet ihr alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflichtpraktikum.

Bei Fragen könnt ihr euch gerne an die Praxiskoordination des Fachbereichs 05 wenden:

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Weitere Veranstaltungshinweise

Veranstaltungen rund um das Thema Praktikum findet Ihr auch bei dem Hochschulteam der Agentur für Arbeit sowie dem Career Service der Uni Kassel und auf der gemeinsdamen Seite der Praxiskoordinationen "Praktikum & Perspektiven".

FAQ Pflichtpraktikum

Euer Praktikum müsst ihr über die Praxiskoordination des FB05 der Universität Kassel anmelden. Dazu ladet ihr euch das Formular „Anmeldung Praktikum“herunter, füllt es gut leserlich aus und gebt es unterschrieben von der betreuenden Lehrperson bei der Praxiskoordination ab.

Für die "Anmeldung" des Praktikums braucht ihr eine Lehrperson, die euer Praktikum betreut sowie den Praktikumsbericht liest und bewertet. Grundsätzlich kommen für eine Betreuung alle Lehrenden des eigenen Hauptfaches in Frage. Es gelten jedoch ein paar einschränkende Regeln: In der Geschichte muss die betreuende Lehrperson promoviert sein. In der Politik und Soziologie dürfen alle hauptamtlich Lehrenden die Betreuung übernehmen sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen ab vier Semestern absolvierter Lehre.

Am besten kontaktiert ihr die Lehrperson eurer Wahl per E-mail und schildert kurz, wo ihr gerne ein Praktikum absolvieren würdet und ob sich die Lehrperson vorstellen kann, euer Praktikum zu betreuen.

Eine Auflistung aller Prüfungsberechtigten für den Bachelorstudiengang findet ihr hier:

www.uni-kassel.de/fb05/studium/pruefungen/pruefungsberechtigte/pruefungsberechtigte-lehrende-in-den-bachelorstudiengaengen-des-fachbereichs-5

Bevor ihr euer Praktikum antretet müsst ihr es mit dem Formular „Anmeldung Praktikum“ anmelden. Nach erfolgreicher Durchführung eures Praktikums müsst ihr entweder das Formular „Bescheinigung Praktikum“ abgeben oder ein Praktikumszeugnis zusammen mit eurem Praktikumsbericht bei der betreuenden Lehrperson abgeben.

Darüber hinaus könnt ihr uns und eure Kommiliton:innen unterstützen indem ihr das Formular „Kurzinformation Praktikum“ bei der Praxiskoordination einreicht. Mit der Rückmeldung eurer Erfahrungen während des Praktikums ist es uns möglich wertvolle Informationen über Praktikumsstellen an eure Kommiliton:innen weiterzureichen und unsere zukünftigen Beratungen zu verbessern.

Im Rahmen deines Praxismoduls wirst du in der Geschichte einen Bericht verfassen müssen, in der Soziologie und Politikwissenschaft muss eine Studienleistung und eine Hausarbeit abgegeben werden. Die formalen Bedingungen findest du in deinen Prüfungsordnungen. Sprich mit den Lehrenden deines Praxismoduls über die Anforderungen an deine Studienleistung und besprich mit der betreuenden Lehrperson deine Prüfungsleistung. Je nachdem werden unterschiedliche Anforderungen an deine Leistungen gestellt. Allgemeine Leitfäden zur Erstellung von Berichten findest du in den Downloads. Ausführlichere Tipps zum Erstellen von Berichten und Hausarbeiten findest du auch in unserem Handbuch Guess What.

Es kann sein, dass zu eurem Praxismodul eine Begleitveranstaltung für das Pflichtpraktikum belegt und absolviert werden muss. Das Konzept der Veranstaltungen wird fortlaufend angepasst. In der Regel ist die Veranstaltung in zwei Blocktermine aufgeteilt. Im ersten Block wird das Praktikum i.d.R. vorbesprochen und im zweiten Block dann nachbesprochen. Selten passen die Blocktermine perfekt so, dass sie euer Pflichtpraktikum einrahmen. Wenn ihr euch unsicher seid, wann der optimale Zeitpunkt ist um die Veranstaltung zu besuchen, solltet ihr am besten die Modulverantwortlichen fragen, oder die Personen anschreiben, die aktuell die Begleitveranstaltung abhalten. Am Ende der Veranstaltung müsst ihr meistens eine Studienleistung abgeben. Auch die Form der Studienleistung kann unterschiedlich ausfallen und sollte in jedem Fall mit der Person abgesprochen werden bei der ihr die Leistung erbringt.

Manche Unternehmen oder Betriebe fordern vor Antritt eines Pflichtpraktikums eine Bescheinigung von euch die "beweist", dass es sich bei dem Praktikum um ein hochschulgebundenes Pflichtpraktikum handelt, welches du im Rahmen deines Studiums absolvieren musst. Diese Bescheinigung kannst du ganz einfach bei uns, der Praxiskoordination des FB05, erfragen.

Um eine solche Bescheinigung anzufertigen brauchen wir von euch nur folgende Angaben: Vollständiger Name, Geburtsdatum sowie die Angabe was du im Hauptfach studierst und unter welcher Prüfungsordnung. Die fertige Bescheinigung senden wir dir dann per E-mail zu.

Ihr könnt euer Praktikum in Teilzeit absolvieren. Je nachdem aus welchen Gründen ihr euch für ein Teilzeitmodell entscheiden solltet, verlängert sich euer Pflichtpraktikum. Solltet ihr zum Beispiel 20 Stunden die Woche arbeiten, dann dauert euer Praktikum nicht 8, sondern 16 Wochen. Am Ende müsst ihr auf 320 abgeleistete Stunden kommen.

Du kannst das Praktikum bei zwei Praktikumsstellen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten absolvieren. Allerdings ist zu beachten, dass beide Praktika jeweils einen Zeitraum von 6 Wochen nicht unterschreiten dürfen.

Solltest du während deines Praktikums erkranken, musst du dem Praktikumsgebenden eine Krankmeldung vorlegen. Bitte richte dich auch an die jeweiligen Bestimmungen deines Praktikumsgebenden. Die Fehlzeiten sollest du in angemessenem Umfang nachholen, damit der für die Anerkennung des Praktikums erforderliche Workload erfüllt wird.

Für ein Auslandspraktikum solltet ihr grundsätzlich eine längere Vorbereitungszeit einplanen und die Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Das International Office bietet ein breites Informations- und Beratungsangebot für alle von euch, die sich ein Auslandspraktikum vorstellen können. Auch der Career Service kann euch beratend bei der Planung eines Auslandspraktikums zur Seite stehen. Für ein Auslandspraktikum stehen euch eine Vielzahl an Förderungsmöglichkeiten offen. Eine Übersicht findet ihr zum Beispiel beim DAAD. Darüber hinaus lohnt es sich Dozentinnen und Dozenten direkt anzusprechen, die in ihrer Lehre internationale Schnittstellen haben. Der Fachbereich 05 der Uni Kassel bietet zusätzlich unter der Koordination von Prof. Dr. Aram Ziai eine Schnittstelle für Internationales an.

Pflichtpraktika im Rahmen deines Studiums werden nicht als Arbeitsverhältnisse behandelt, sondern sind Teil deiner Ausbildung (anders ist dies bei freiwilligen Praktika). Bei einem vergüteten Praktikum musst du keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. Allerdings kann die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wegfallen, wenn dein Einkommen zu hoch ist (die Einkommensgrenze im Pflichtpraktikum liegt bei 360 Euro). Eine Broschüre zum Thema "Rechte und Pflichten im Praktikum" hat unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund herausgegeben.

Während ihr euch in eurem von der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Pflichtpraktikum befindet, seid ihr während dieses Zeitraums i.d.R. bei eurem Praktikumsgebenden unfallversichert. Da dieses Praktikum Teil der Ausbildung ist, habt ihr weder Anspruch auf Vergütung noch auf Urlaub. Wird eine Vergütung für euer Praktikum gezahlt, gilt dieses als Einkommen. Wenn ihr BAföG bezieht, wird das Praktikumsentgelt in der Regel voll auf die BAföG-Zahlungen angerechnet. Der Freibetrag für Einkünfte aus Erwerbsarbeit etc. gilt in diesem Fall nicht. Was ihr allerdings nicht entrichten müsst, sind Beiträge zur Sozialversicherung. Ihr solltet euch auf jeden Fall vor Aufnahme des Praktikums mit eurem BAföG-Berater oder eurer BAföG-Beraterin in Verbindung setzen.

Beratungen zum BAföG gibt es an der Uni Kassel zum Beispiel beim AStA oder dem Studierendenwerk.


Weitere Beratungsstellen

Kontakt

Praxiskoordinatorin: Ann-Katrin Mauel
Hilfskräfte: Thomas Schmelzer, Kenneth Brencher

Telefon:+49-561 804-7709
Fax:+49-561 804-3464

Im Semester:
dienstags 13-15 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit:
Termin n.V.

Postanschrift

Universität Kassel
Fachbereich 05 Gesellschaftswissenschaften
Praktikum und Beruf
Nora-Platiel-Str. 1, R 2304
34127 Kassel

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