Der Teilstudiengang Förder- und Inklusionspädagogik bildet neben dem gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudium sowie dem Wahlfach den dritten verpflichtenden Bestandteil des Studiengangs "Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion".
Der Studiengang vermittelt Wissen zur Geschichte und zu aktuellen Diskursen der Förder- und Inklusionspädagogik sowie zur Gestaltung von inklusivem Unterricht für heterogene Lerngruppen. In Bezug auf die beiden Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen werden Kompetenzen im Bereich der Diagnose, Förderung und Beratung erworben. Integriert in den Förderschwerpunkt Lernen absolvieren Studierende Module in den Bereichen Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung. In Diagnostik-Modulen werden Fähigkeiten zum Umgang mit diagnostischen Instrumenten und zur Erstellung von Gutachten geschult. Ein besonderer Fokus wird darauf gelegt, das erworbene theoretische Wissen fortlaufend in der Praxis zu erproben und zu reflektieren (z. B. durch die Arbeit mit Fallbeispielen oder im Rahmen von angeleiteten Unterrichtsversuchen).
Studierende werden zur Planung und Durchführung von Unterricht in inklusiv arbeitenden Regelschulen und Förderschulen befähigt. Darüber hinaus erwerben sie Kompetenzen in der Beratung von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Institutionen. Neben Schulen sind daher auch Beratungs- und Förderzentren mögliche Tätigkeitsfelder für Absolvent:innen des Gesamtstudiengangs Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion.
Bewerbung und Zulassung
Informationen zur Bewerbung und Zulassung können Sie der Studiengangsseite des Gesamtstudiengangs Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion (Erste Staatsprüfung) entnehmen.