Organisationsstruktur

Direktorium

Das Direktorium ist das zentrale Entscheidungsorgan des Kompetenzentrums und trifft grundlegende Entscheidungen. Die Mitglieder werden (außer der Koordination) für zwei Jahre auf der jährlichen Mitgliederversammlung gewählt. Innerhalb des Direktoriums werden ein*e Sprecher*in und ein*e stellvertretende*r Sprecher*in gewählt.

Professor*innen

Prof. Dr. Holden Härtl

Prof. Dr. Isabell Hensel (2. Sprecher*in)

Prof. Dr. Elisabeth Tuider (1. Sprecher*in)

Prof. Dr. Mi You

Mitarbeiter*innen

Verena Hucke, M.A.

Dr. Inga Nüthen

Studierende

Nat Schug

Beratende Mitglieder

Dr. Barbare Janelidze (Koordination)

Erweitertes Direktorium

Das Erweiterte Direktorium berät das Direktorium, auch bei zentralen Strukturentscheidungen. Es besteht aus der Leitung der Stabstelle Gleichstellung und Vertreter*innen der Zentren, Forschungscluster und beteiligten Fachbereiche der Universität Kassel (bei Mitgliedschaft im Zentrum für Geschlechterforschung).

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen am Kompetenzzentrum beteiligten Wissenschaftler*innen und Studierenden. Bei der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung berichtet der*die 1. Sprecher*in über die Entwicklungen und Arbeiten des Kompetenzzentrums sowie über die wesentlichen Strukturentscheidungen des vorangegangenen Jahres. Alle Mitglieder können ihre Arbeitsergebnisse vorstellen und zukünftige Forschungsvorhaben, Maßnahmen der Nachförderung und ähnliches vorstellen und besprechen. In ihr können von den Mitgliedern alle wissenschaftlichen und organisatorischen Fragen des Kompetenzzentrums thematisiert werden.

Die Mitgliederversammlung wählt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder das Direktorium für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Mitgliedschaft

Alle Mitglieder der Universität Kassel können die Mitgliedschaft im Zentrum schriftlich beantragen. In diesem Antrag sollen die inhaltlichen Bezüge zu einer intersektionalen, interdisziplinären und internationalen Geschlechterforschung dargelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Direktorium, im Fall der Aufnahme professoraler Mitglieder mit Zustimmung des Präsidiums, über die Aufnahme der neuen Mitglieder.