Im Studium
Informationen zur neuen Prüfungsordnung (ab WS 2022/23)
Wenn Sie bereits im Masterstudiengang eingeschrieben sind, werden Sie grundsätzlich nicht von den Änderungen betroffen sein, weil Ihre PO (PO2014) bis zum 30.09.2025 (1,5 fache der Regelstudienzeit) bestehen bleiben wird.
Es gilt jedoch folgende Punkte zu beachten:
- Wenn Sie ihr Studium nicht bis zum 30.09.2025 abschließen können, werden Sie nach Ablauf der Frist automatisch in die neue PO migriert und müssen möglicherweise weitere Module belegen (welche in der alten PO nicht vorhanden waren).
- Zudem haben Sie die Möglichkeit (ab dem WS 22/23) freiwillig in die neue PO zu wechseln. Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag an Prof. Dr. Spieth gerichtet im Prüfungsamt des FB07 einreichen und um eine Migration in die neue PO bitten.
- Die größten Änderungen im Masterstudium umfassen die Erhöhung des Umfangs der Wahlpflichtbereiche Wirtschaftswissenschaften (von 24CP auf 30CP), Technik (von 24CP auf 30CP) und Integration (von 12 CP auf 18CP) sowie ein neues Modul zu Forschungsmethoden.
- Bitte beachten Sie aber auch weitere Veränderungen im Musterstudienplan ihrer jeweiligen Fachrichtung. Die alten und die neuen Musterstudienpläne können Sie der Wing-Homepage unter Studienaufbau entnehmen: Studienaufbau Wirtschaftsingenieurwesen (Master)
Unsere Empfehlungen:
- Wenn Sie einen Bachelor mit 210 Credits absolviert haben und das Masterstudium bereits aufgenommen haben, empfehlen wir in jedem Fall das Studium nach der alten PO mit 90 Credits zu absolvieren.
- Wenn Sie einen Bachelor mit 180 Credits absolviert haben, aktuell Auflagen erbringen müssen und das Masterstudium bereits aufgenommen haben, empfehlen wir den Wechsel in die neue PO mit 120 Credits.