Teilzeitstudium
Studierbarkeit eines Studiengangs in Teilzeit
Studierende betreiben ihr Studium aus unterschiedlichen Gründen mit unterschiedlichem zeitlichem Einsatz. Die Fachstudienberatungen bieten Beratung dazu, ob und wie auf ein Vollzeitstudium ausgelegte Studiengänge mit einem geringeren Zeiteinsatz studiert werden können und was hierbei zu beachten ist. Eine planvolle Durchführung des Studiums ist gerade angesichts eingeschränkter zeitlicher Ressourcen mit Blick auf den Studienerfolg sehr wichtig.
Für manche Studierende mit erheblich eingeschränktem Zeitbudget kann auch eine Einschreibung für das Studieren in Teilzeit als formaler Immatrikulationsstatus sinnvoll sein. Unter einem ‚Teilzeitstudium‘ wird im technischen Sinne eine individuell beantragte Studienform verstanden, in der formal nur die Hälfte der festgelegten Studienleistungen pro Semester erbracht werden kann. Grundlage hierfür ist §19 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit §9 der Hessischen Immatrikulationsverordnung. Dort sind auch die formalen Gründe für die Einschreibung in Teilzeit benannt (s.u.). Während eines Teilzeitstudiums nehmen Sie an den regulären Veranstaltungen teil, die im Vorlesungsverzeichnis abgebildet sind. Das bedeutet, dass es keinen eigenen Stundenplan und keine Veranstaltungen zu besonderen Zeiten für Studierende im Teilzeitstudium gibt.
Nachdem Sie den Antrag auf Teilzeitstudium (siehe Antragsformular auf dieser Seite) ausgefüllt, unterschrieben und die Nachweise hinzugefügt haben, können Sie diesen persönlich oder per Post an die Servicestelle "Information Studium" richten. Den Antrag auf Teilzeitstudium können Sie wiederholt stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie für bereits abgeschlossene Semester rückwirkend kein Teilzeitstudium in Anspruch nehmen können.
Studien- und Prüfungsordnung
Klären Sie mit der Fachstudienberatung Ihres Faches oder Ihrem zuständigen Prüfungsamt unbedingt ab, ob dem Teilzeitstudium nicht Vorschriften oder praktische Erfordernisse der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (ggf. zwingend) entgegenstehen. Dies kann auch für einzelne Phasen des Studiums gelten, in denen ein bestimmter Zeiteinsatz nicht zu umgehen ist (z.B. Abschlussarbeit, Praxisphasen / Praktika). Erkundigen Sie sich ebenfalls in der Fachstudienberatung oder dem Prüfungsamt, ob sich aufgrund Ihres Teilzeitstudiums Verlängerungen relevanter Fristen ergeben. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfristen für die Abschlussarbeiten wird von der Hessischen Immatrikulationsverordnung ausgeschlossen.Bitte bedenken Sie etwaige Konsequenzen des Teilzeitstudiums für Ihr BAföG, Ihr Kindergeld oder die Dauer der studentischen Krankenversicherung sowie ggf. Ihren Aufenthaltstitel! Bitte klären Sie die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf angegebene Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.
Antragsstellung
Erstantrag:
Der Antrag ist bis zum 30.04. für ein Sommersemester und bis zum 31.10. für ein Wintersemester einzureichen.
Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der Semesterbeitrag überwiesen wurde.
Folgeantrag:
Das Teilzeitstudium muss für jedes Semester erneut beantragt werden. Es ist empfehlenswert die Folgeanträge während der Rückmeldephase zu stellen. Wenn Sie Ihr Studium wieder in Vollzeit aufnehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an studieren[at]uni-kassel[dot]de, damit das Teilzeitstudium entfernt werden kann.
Sie beantragen das Teilzeitstudium online im eCampus der Universität Kassel. Hierfür melden Sie sich im eCampus an und gehen über das Menü oben links zu „Service → Anträge“.
Um einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen, klicken Sie auf den Punkt „Veränderungsmitteilung“. Anschließend wählen Sie aus, dass Sie einen neuen Antrag aus dem Grund „Teilzeit“ erfassen möchten und füllen die nachfolgenden Seiten aus. Sie müssen einen entsprechenden Nachweis für das Teilzeitstudium hochladen und im Kommentarfeld angeben, für welches Semester der Antrag gestellt wird. Die Gründe und Nachweise für einen Antrag finden Sie unten im FAQ unter „Aus welchen Gründen kann ein Teilzeitstudium beantragt werden?“.
Sobald Sie Ihren Antrag abgegeben haben, hat dieser den Status „Antrag online gestellt“ und Sie finden diesen unter der Übersicht „Meine abgegebenen Anträge“.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages und sofern alle Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium erfüllt sind, ändert sich dessen Status auf „Genehmigt. Der Genehmigungsbescheid wird Ihnen per E-Mail zugestellt.
Bitte melden Sie sich regelmäßig im eCampus an, um den Status Ihres Antrages einzusehen. Änderungen werden Ihnen auf der Startseite unter „Meine Meldungen“ angezeigt.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Information Studium unter +49 561 804-2205 bzw. studieren[at]uni-kassel[dot]de.
Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der Semesterbeitrag überwiesen wurde.
FAQs
Ein Teilzeitstudium bietet Ihnen vor allem zwei Vorteile:
- Während eines Teilzeitstudiums wird Ihnen für zwei Teilzeitsemester nur ein Fachsemester berechnet. Die Gesamtstudiendauer in Fachsemestern spiegelt so am Ende Ihres Studiums die Zeit, die Sie für das Studium investieren konnten, besser wider.
- Ein Teilzeitstudium kann von Vorteil sein, wenn Ihre Studienordnung das Absolvieren von Prüfungen oder das Erreichen einer gewissen Mindestpunktzahl in einer bestimmten Zeit fordert. Hier kann es mit der Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums zu Verlängerungen der Fristen kommen. Bitte klären Sie entsprechende Fragen dazu direkt mit Ihrer Fachstudienberatung oder dem Prüfungsamt.
Abhängig von der individuellen Situation kann der Status des Teilzeitstudiums u.a. folgende Nachteile mit sich bringen, so dass eine individuelle Klärung mit den zuständigen Stellen unbedingt zu empfehlen ist:
- Verlust des Anspruchs auf BAFöG;
- mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen (z. B. Waisenrente);
- bei ausländischen Studierenden Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus;
- Auswirkungen im Bereich der Krankenversicherung;
- Verlust der Möglichkeit, als Werkstudent:in zu arbeiten;
- bei den Eltern steuerliche Aspekte und Anspruch auf Kindergeld.
- Ein Teilzeitstudium ist nur in Studiengängen möglich, die nicht zulassungsbeschränkt sind.
- Auch in Studiengängen, bei denen hinsichtlich des Studienverlaufs ein durchgängiges Studium in Teilzeit nicht empfehlenswert ist, kann es Bedingungen und Studienphasen geben, die das Studium in Teilzeit ermöglichen. Suchen Sie im Zweifelsfall die Fachstudienberatung auf.
- Bei einem Doppelstudium, einem weiterbildenden Masterstudiengang oder einem Promotionsstudium, ist ein Teilzeitstudium gem. der Hessischen Immatrikulationsverordnung nicht möglich.
- Während eines Teilzeitstudiums sind Sie formal nicht berechtigt, mehr als 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Kreditpunkte oder Leistungsnachweise zu erbringen.
- Sollte der Grund für ein gewährtes Teilzeitstudium wegfallen, sind Sie verpflichtet, dies der Hochschule unverzüglich zu melden.
- Ein Teilzeitstudium kann nur innerhalb der Regelstudienzeit beantragt werden. Bedenken Sie, dass Sie das Ende der Regelstudienzeit später erreichen, wenn Sie bereits in Teilzeit studiert haben.
- Ein Doppelstudium können Sie während eines Teilzeitstudiums nicht absolvieren.
- Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
Ein Teilzeitstudium kann nur aus den unten aufgeführten Gründen beantragt werden. Genauere Informationen dazu finden Sie im §9 der Hessischen Immatrikulationsverordnung.
- Erwerbstätigkeit
Sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit im Umfang von mind. 14 Std. und höchstens 28 Std. regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit.
Nachweis: z.B. Arbeitsbescheinigung, Arbeitsvertrag oder ähnliches. - Erziehung eines Kindes bis zum Alter von 10 Jahren
Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes - Pflege eines / einer nahen Angehörigen mit Zuordnung zu einer Pflegestufe
Nachweis: Bescheinigung der Kranken- bzw. Pflegeversicherung über die Pflegestufe des / der nahen Angehörigen. - Behinderung oder chronische Erkrankung
Die Behinderung oder die chronische Erkrankung müssen sich auf das Studium auswirken.
Nachweis: ärztliche Bescheinigung, die eine Beurteilung ermöglicht, ob ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist. - Aus einem anderen vergleichbaren wichtigen Grund
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