Hochschulwechsel nach Kassel

Nach Kassel kommen und in ein höheres Fachsemester einsteigen

1. Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Bei einem Hochschulwechsel müssen Studierende einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen beim entsprechenden Prüfungsamt im Fachbereich der Universität Kassel stellen. Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsamtes finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.


2. "Unbedenklichkeitsbescheinigung"
Zusammen mit diesem Antrag ist eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorzulegen. Dieses Dokument wird in der Regel vom zuständigen Prüfungsamt der bisherigen Hochschule ausgestellt und weist noch bestehenden Prüfungsanspruch aus: Status der Prüfungen und die Anzahl der Prüfungsversuche müssen detailliert daraus hervorgehen. Eine Leistungsübersicht kann als Unbedenklichkeitsbescheinigung dienen, sofern diese vom Prüfungsamt unterschrieben wurde.


3. Bescheid über die Einstufung
Auf Basis des Antrags und der Unbedenklichkeitsbescheinigung entscheidet der Prüfungsausschuss dann über eine Einstufung ins höhere Semester und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Diesen Bescheid über die Einstufung benötigen Sie, um sich

  • beim Studierendensekretariat der Universität Kassel in ein höheres Semester einzuschreiben bzw.
  • für einen Studienplatz im höheren Semester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs zu bewerben.
Lehnt der Prüfungsausschuss die Anerkennung von Leistungen ab, so muss er dies begründen.

Wechsel von der Universität Kassel zu einer anderen Hochschule

Studierende, die von Kassel an eine andere Hochschule wechseln wollen, wenden sich zur Anrechnung an das zuständige Prüfungsamt der aufnehmenden Hochschule.