Wie ist das Studium aufgebaut?
Die Regelstudienzeit des Masters beträgt drei Semester. Im Rahmen des Masterstudiums werden vertiefte Kenntnisse über das deutsche Sozialleistungssystem und die europäischen Rahmenbedingungen vermittelt, dabei werden unterschiedliche Gebiete des Sozialrechts, insbesondere auch das Sozialversicherungsrecht, berücksichtigt. Zudem wird das Leistungserbringungsrecht thematisiert, bei dem es um die vielfach vertraglich geprägten Rechtsbeziehungen zwischen Leistungserbringern, -trägern und -berechtigten geht. Daneben werden in wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Veranstaltungen Grundlagen der Unternehmensführung und der Organisationsentwicklung und -gestaltung vermittelt. Im Mastermodul steht die Masterthesis, die eine rechtliche Fragestellung behandelt, im Vordergrund. Abgeschlossen wird das Modul mit dem auf die Thesis bezogenen Kolloquium.
Als Leistungsarten kommen u.a. Präsentationen, Hausarbeiten, Klausuren oder mündliche Prüfungen in Betracht. Aufgrund der Kooperation mit der Hochschule Fulda finden die Lehrveranstaltungen einmal wöchentlich in den dortigen Räumlichkeiten statt.
Die Regelstudienzeit kann sich durch Auflagen in Höhe von bis zu 30 Credits für Absolventinnen und Absolventen eines sechssemestrigen oder eines nicht juristischen / nichtsozialwissenschaftlichen Bachelorstudienganges um ein Semester verlängern. Die Auflagen können parallel zu den Masterveranstaltungen besucht werden.