Bewerbung für das Erasmus-Programm
Bitte beachten Sie, dass ein Vorlauf von etwa 1 bis 1 1/2 Jahren bis zum geplanten Auslandaufenthalt erforderlich sein kann.
1. Zunächst sollten Sie allgemeine Informationen zum Erasmus-Programm und über die Partneruniversität bzw. Partneruniversitäten, für die Sie sich interessieren, einholen. Dies kann z.B. über das Internet (siehe Links der Rubrik "Partnerhochschulen") geschehen. Bitte überlegen Sie, ob es neben Ihrem ersten Wunschziel weitere mögliche Orte für Ihr Auslandsstudium gibt.
2. Voraussetzung für die Aufnahme in das Erasmus-Programm und die Immatrikulation an der Partnerhochschule ist die Verfügbarkeit eines freien Studienplatzes an der gewünschten Partnerhochschule. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an Frau Condado, die Ihnen - auch per E-Mail - hierüber Auskunft erteilen kann.
3. Für die fachliche Planung des Auslandsaufenthalts wenden Sie sich bitte an die Internationalisierungsbeauftragte des Instituts, Frau Prof. Dr. Sigrid James.
4. Wenn für Sie ein Studienplatz zur Verfügung steht, melden Sie sich mit Ihrer Unterschrift auf dem fachbereichsinternen Bewerbungsformular an. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, nach einer erfolgten Nominierung die Ansprechpartner/innen im Institut bzw. Fachbereich fortlaufend über Ihre Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und über den Stand des Vermittlungsverfahrens zu unterrichten.
Anschließend bewerben Sie sich online beim International Office für das Erasmus-Programm.
Nachdem Sie sich online im International Office angemeldet haben, reichen Sie eine Kopie dieser Anmeldung sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und ein Passfoto bei Frau Condado ein. Damit bewerben Sie sich institutsintern um den Platz, wobei nur dann ein Auswahlprozess erforderlich wird, wenn es mehr Bewerbungen als Plätze gibt – in jedem Fall würde versucht, einem bei der internen Bewerbung etwaig angegeben Zweit- oder Drittwunsch bezüglich der Partner-Universität zu entsprechen. Bitte fügen Sie ansonsten der internen Bewerbung eine Übersicht über den bisherigen Studienverlauf, etwaige Erfahrungen mit International SPIRIT oder Auslandserfahrung sowie ein kurzes Motivationsschreiben bei. Auf dieser Basis erfolgt zu den angegebenen Stichtagen die Nominierung ausgewählter Kandidat/inn/en durch die Erasmus- bzw. Internationalisierungsbeauftragte des Instituts (Prof. Dr. Sigrid James).
Nach Ihrer Nominierung bei der Partneruniversität erhalten Sie sowohl durch das International Office als auch durch Ihre Partneruniversität alle wichtigen Informationen zu Ihrem bevorstehenden Auslandsaufenthalt. Im Weiteren müssen ggf. weitere Formalitäten erledigt bzw. Unterlagen bei der Partneruniversität eingereicht werden.
Als Erasmus-Student/in schließen Sie einen Studienvertrag ("Learning Agreement") mit ihrer Heimat- und der Gasthochschule ab, durch den die Anerkennung der besuchten Lehrveranstaltungen und der erbrachten Leistungsnachweise sichergestellt wird. Mit dem Learning Agreement verfahren Sie wie folgt:
Bereits vor Antritt des Auslandsaufenthalts wählen Sie mögliche Veranstaltungen aus und stimmen diese mit dem Erasmus-Beauftragten des Fachbereichs ab. Mit der Unterschrift auf dem Learning Agreement bestätigt dieser die ausgewählten Veranstaltungen. Anschließend muss eine Bestätigung der ausgesuchten Veranstaltungen durch Unterschrift des Erasmus-Beauftragten der Partnerhochschule erfolgen. Hier müssen Sie sich selbständig mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung setzen.
Nachträgliche Änderungen des Learning Agreement sind grundsätzlich möglich und oftmals auch erforderlich. Sie bedürfen der Zustimmung aller Beteiligten - auch noch nach Ankunft am Standort für das Auslandsstudium.
Nach Abschluss Ihres Auslandstudiums sind das sog. "Transcript of Records", - unterschrieben von der oder dem Erasmus-Beauftragten der Gasthochschule -, der Letter of Confirmation sowie der Erfahrungsbericht beim International Office abzugeben. Diese Unterlagen übergeben Sie bitte ebenfalls dem zuständigen Erasmus-Beauftragten des Instituts für Sozialwesen, so dass dieser die Anerkennung und Zuordnung der besuchten Veranstaltungen sowie Ihrer Leistungen durch die oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses veranlassen kann.