Berufsperspektiven
Welche beruflichen Perspektiven eröffnet mir der Studiengang?
Mit einem Masterabschluss in Psychologie eröffnen sich Absolvent:innen durch die von ihnen gewählten Schwerpunktmodule diverse Berufsperspektiven. Sie sind damit hervorragend für einen erfolgreichen Berufseinstieg in verschiedenen Berufsfeldern von Psycholog:innen jenseits der Psychotherapie qualifiziert, wie zum Beispiel:
- Psychologische Forschung
- Lehr- und Lernpsychologie
- Arbeits- und Organisationspsychologie
- Rechtspsychologie
- Umweltpsychologie
Möglichkeiten einer psychologischen Psychotherapieausbildung
Im Rahmen der im PsychThG von 2020 beschriebenen Übergangsregelung, können Sie eine Psychotherapie-Ausbildung nach altem Recht (PsychThG alte Fassung von 1999) noch aufnehmen, wenn Sie das Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 aufgenommen haben. Die Psychotherapieausbildung muss in diesem Fall bis zum 01.09.2032 abgeschlossen werden. In Hessen qualifiziert der M.Sc. Psychologie in seiner aktuellen Form zur Aufnahme der Psychotherapieausbildung nach altem Recht noch im Rahmen der o.g. Übergangsregelungen. Die Voraussetzungen, die ein Master erfüllen muss, um für eine Ausbildung nach altem Recht zu qualifizieren, unterscheiden sich zum Teil zwischen den einzelnen Bundesländern. Bitte erkundigen Sie sich deshalb unbedingt individuell beim zuständigen Landesprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes in einer Vorabanfrage, welche Ausbildung Sie machen können (Liste der Landesprüfungsämter). Es ist jeweils das Bundesland zuständig, in dem Sie die psychologische Psychotherapieausbildung beginnen möchten. Geben Sie in der Vorabanfrage sowohl Ihren Bachelorabschluss als auch Ihren zukünftigen Masterabschluss an. Bitte lassen Sie sich die Auskunft schriftlich erteilen und heben Sie diese bis zur Approbationsprüfung auf.
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium nach dem 01.09.2020 aufgenommen haben, können Sie mit dem M.Sc. Psychologie keine Approbation mehr erlangen und keine Ausbildung absolvieren.