Bewerbung und Zulassung
Sie möchten sich bewerben und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B.: Abitur) ...
Informationen zu den notwendigen Sprachnachweisen
Akzeptierte Sprachnachweise
- Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
- Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird.
Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.
Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
- UNIcert I®
B1
- Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
Niveau B 1
- Association of Language Testers in Europe (ALTE)
Niveau 2
- Diplome d'Etudes en Langue Francaise (DELF)
DELF B 1
- Test de connaissance du francais (TCF)
300 - 399
- Telc Francais
B 1, B1 Ecole, B 1 pour la Profession
- Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
- Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird.
Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.
Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
- Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
- UNIcert I®
B1
- Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
Niveau B 1
- Association of Language Testers in Europe (ALTE)
Niveau 2
- Diploma de Espanol (DELE)
B 1 (Inical)
- Telc Espanol
B1