Bewerbung und Zulassung

Sie möchten sich bewerben und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B.: Abitur) ...

... in Deutschland erworben

... im Ausland erworben


Informationen zu den notwendigen Sprachnachweisen

Je nach Fächerwahl sind für eine erfolgreiche Bewerbung bzw. Einschreibung folgende Nachweise zu erbringen:

Französisch auf Niveau B1 des GER (Zulassungsvoraussetzung)

Für folgende Sprachen muss der Sprachnachweis nach der Einschreibung erbracht werden:

Spanisch auf Niveau B1 des GER
Englisch-Sprachnachweis ist unter folgender Satzung geregelt:

Akzeptierte Sprachnachweise

  • Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
     
  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. 
    Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

    Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
     
  • UNIcert I®
    B1
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
    Niveau B 1
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 2
     
  • Diplome d'Etudes en Langue Francaise (DELF) 
    DELF B 1
     
  • Test de connaissance du francais (TCF)
    300 - 399
     
  • Telc Francais
    B 1, B1 Ecole, B 1 pour la Profession
  • Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
     
  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. 
    Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

    Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
     
  • UNIcert I®
    B1
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
    Niveau B 1
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 2
     
  • Diploma de Espanol (DELE) 
    B 1 (Inical)
     
  • Telc Espanol
    B1

Internationale Studierende - Sprachnachweis Deutsch