Sprachnachweis Englisch
Alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich für einen Studienplatz in einem der Teilstudiengänge (Bachelor oder Lehramt) des Faches Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik bewerben, müssen einen Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz vorlegen.
- English and American Culture and Business Studies / Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftswissenschaften im Bachelorstudiengang
- Bachelor-Studiengang English and American Studies / Anglistik und Amerikanistik
- Teilstudiengänge Englisch für die Lehrämter an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Förderpädagogik mit Schwerpunkt Inklusion
- Unterrichtsfach Englisch im Bachelor-Studiengang Wirtschaftspädagogik
- Unterrichtsfach Englisch im Bachelor-Studiengang Berufspädagogik (Metalltechnik/Elektrotechnik/Gesundheit)
- Nebenfach English and American Studies / Anglistik und Amerikanistik
- Bachelor-Studiengang Internationale Sprach- und Kulturvermittlung / Wahlpflichtfach Englisch
Was gilt als Sprachnachweis?
Ausnahme:
Der Nachweis der Sprachkompetenz entfällt für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für maximal zwei Semester in Kassel als Austauschstudierende einer der Partneruniversitäten des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften immatrikulieren.
Quereinstieg:
Studierende, die bereits das Fach Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, sollten sich frühzeitig mit Frau Dancy (fiona.dancy[at]uni-kassel[dot]de) in Verbindung setzen, um zu klären, ob und ggf. in welcher Form sie den Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnis noch zu erbringen haben.
Infoblatt zum Download
FAQ's
Nein. Die Satzung verlangt mindestens 10 Punkte. 9,75 reicht daher nicht aus.
Ja, Sie müssen trotzdem Ihre Sprachkompetenz durch einen Sprachtest nachweisen.
Die Englischnote im Fachabitur kann leider NICHT als Nachweis Ihrer Sprachkompetenz gelten. Deshalb müssen Sie noch einen von uns anerkannten Sprachtest absolvieren.
Nein. Es gelten nur die in der Satzung genannten Bedingungen. Sie müssen entweder die Abiturbedingungen erfüllen oder einer der drei namentlich erwähnten Sprachtests machen. Es gibt keine Ausnahmen.
Ja, Sie müssen Ihre Sprachkompetenz noch durch einen Sprachtest nachweisen, wenn Sie sich für das Fach Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik in Kassel einschreiben wollen.
Leider nein, Sie müssen die Zugangsvoraussetzungen für das Fach Englisch / Anglistik /Amerikanistik erfüllen und für das Fach eingeschrieben sein, bevor Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können.
Wer hilft mir weiter?
Bitte lesen Sie die oben gegebenen Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen im Fach Englisch genau. Das Studierendensekretariat informiert über die Termine, die einzuhalten sind. Falls Sie StudienortwechslerIn innerhalb Deutschlands sind, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit Frau Dancy (fiona.dancy[at]uni-kassel[dot]de).