FAQs von Studierenden

Die Prüferin bzw. den Prüfer informieren sowie das ärztliche Attest zeitnah im Prüfungsbüro abgeben.

 

Nein, das ist nicht möglich. Die Modulprüfungsordnung legt fest: "Die Module M1G, M2 und M3G müssen insgesamt mit mindestens einer schriftlichen und einer mündlichen Modulprüfung abgeschlossen werden."

 

Für Studierende, die im Wintersemester 2022/23 angefangen haben zu studieren, gilt die Prüfungsordnung vom 23.06.2021.

Für Studierende, die im Wintersemester 2015/16 angefangen haben zu studieren, gilt die Prüfungsordnung vom 27.05.2015.

 

Auf der Themenseite „Lehr- und Studienqualität“ der Universität Kassel wurden Informationen für Studierende bereitgestellt, die eine Handreichung zur Orientierung bieten. Weitere Informationen finden Sie hier.