Vorauswahlverfahren

Was muss ich abgeben?

Um die Qualität des Masterstudiums Architektur zu verbessern, hat der Fachbereich ein Vorauswahlverfahren verpflichtend eingeführt, für das

  1. Arbeitsproben
  2. ein Lebenslauf und
  3. ein Motivationsschreiben

eingereicht werden müssen. Diese Unterlagen dienen zum Nachweis der fachspezifischen Eignung und müssen von allen Bewerberinnen und Bewerbern für einen Masterstudienplatz in Architektur eingereicht werden. Ohne die obligatorische Teilnahme am Vorauswahlverfahren ist eine Bewerbung um einen Masterstudienplatz Architektur nicht möglich.

Die rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen des Vorauswahlverfahrens sind der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung vom 20. Mai 2020 zu entnehmen.

  • Sie müssen Ihre fachspezifische Eignung für den Masterstudiengang Architektur durch die Einreichung von selbst gewählten Arbeitsproben nachweisen. 
  • Es müssen mindestens zwölf Seiten bis maximal 18 Seiten mit Arbeitsproben im DIN A4 Querformat eingereicht werden.
  • Werden Arbeitsproben in einem größeren Format (z.B. DIN A 3, Doppelseiten, …) eingereicht, werden diese Seiten entsprechend mehrfach gezählt (also z.B. als zwei Seiten mit Arbeitsproben) gezählt.
  • Es werden nur die Seiten berücksichtigt, auf denen (ausschließlich) Arbeitsproben zu sehen sind, d.h. Deckblätter oder Inhaltsverzeichnisse werden nicht mitgezählt. Auch das Motivationsschreiben und der Lebenslauf zählen nicht zu den Arbeitsproben. Es wird dringend empfohlen die einzureichenden Einzelteile (Arbeitsproben, Motivationsschreiben und Lebenslauf) konsequent zu trennen und nicht auf einzelnen Seiten zu kombinieren.
  • Wurden Arbeitsproben in Gruppenarbeit erstellt, müssen alle an der Arbeit beteiligten Personen genannt werden und die Präsentation soll einen Schwerpunkt auf den Eigenanteil der Bewerberin bzw. des Bewerbers an der Arbeit legen.

Das Motivationsschreiben soll enthalten:

  1. Gründe für die Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Architektur an der Universität Kassel sowie persönliche Erwartungen an dieses Studium,
  2. konkrete Angaben über spezifische Studieninteressen und beabsichtigte Schwerpunkte mit Bezug auf die Struktur, die Inhalte, die Mastervertiefungen und die Zielsetzungen des Kasseler Masterstudiengangs Architektur.

Das Motivationsschreiben muss in deutscher Sprache verfasst werden und soll einen Umfang von ca. 3.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) haben.
Die Beweggründe für die Bewerbung sollten entsprechend der Punkte 1 und 2 jeweils mit ca. 1500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) beschrieben werden. 

  • Wird während der Prüfung festgestellt, dass einzelne Teile der geforderten Bewerbungsunterlagen fehlen, wird die Prüfung abgebrochen und die Bewerberin bzw. der Bewerber wird nicht zum weiteren Verfahren zugelassen. In diesem Fall erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber einen formalen Ablehnungsbescheid.
  • Die einzelnen Kommissionsmitglieder der Auswahlkommission bewerten alle Kriterien unabhängig voneinander und die Kriterien werden gleich gewichtet.
  • Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahlen aufgerundet wird.
  • Die Vorauswahl zum Zulassungsverfahren ist bestanden, wenn mindestens 35 Punkte von 50 möglichen Punkten erreicht werden.
  • Im Fall des Bestehens der Vorauswahl, ist das Ergebnis zwei Semester (für zwei Bewerbungszeiträume) gültig.

Wann reiche ich die Unterlagen ein?

01.04. bis 30.04. für das nächste Wintersemester
01.10. bis 31.10. für das nächste Sommersemester

Wie gehe ich vor?

Die Unterlagen für die Teilnahme am Vorauswahlverfahren müssen über das Upload-Portal eingereicht werden.

Registrieren Sie sich im Upload-Portal. Hierfür ist die Angabe von Vor- und Nachnamen, Ihre aktuelle E-Mail-Adresse und des Geburtsdatums nötig. Geben Sie am Ende der Registrierung ein selbstgewähltes Passwort ein und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise.

Upload-Portal

Nach erfolgreicher Registrierung wird Ihnen per E-Mail ein Aktivierungslink und eine persönliche Registrierungsnummer (ID) mitgeteilt. 

Falls Sie keine E-Mail mit einem Aktivierungslink erhalten sollten, hängt dies mit der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse zusammen. Wiederholen Sie in diesem Fall die Registrierung und achten Sie darauf, dass die E-Mail Adresse richtig geschrieben wird.

Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können Sie sich jetzt im Upload-Portal anmelden und Ihre Unterlagen hochladen. Während des Upload-Prozesses wird der Name der eingereichten PDF-Datei geändert: Der neue Dateiname wird aus der persönlichen Registrierungsnummer (ID) und Ihrem Nachnamen gebildet.

Laden Sie die geforderten Unterlagen in einem PDF mit der Maximalgröße von 15 MB hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Nach dem Hochladen können Sie selbstständig Ihre PDF-Datei öffnen und prüfen, ob Sie die Unterlagen in der von Ihnen beabsichtigten Form eingereicht haben. Die Sichtung der eingereichten Unterlagen durch die Auswahlkommission erfolgt erst nach der Einreichungsfrist.

Es ist möglich, die bereits hochgeladene PDF-Datei durch eine aktualisierte Fassung zu ersetzen. Hierbei wird die bereits vorhandene PDF-Datei mit der aktualisierten Fassung überschrieben, daher müssen alle geforderten Unterlagen unbedingt in einer PDF-Datei zusammengefasst werden.

Nach der erfolgreichen Aktualisierung wird eine Bestätigungs-E-Mail über den Erhalt der PDF-Datei automatisch verschickt.

Unterlagen für die Teilnahme am Vorauswahlverfahren, die nicht über das Upload-Portal eingereicht werden, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Wie fin­det die Be­wer­tung der Un­ter­la­gen statt?

Die Bewertungskriterien sind der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs 06 Architektur - Stadtplanung - Landschaftsplanung vom 20. Mai 2020 §7 Nachweis der fachspezifischen Eignung zu entnehmen.

Die eingereichten Unterlagen werden von einer Auswahlkommission geprüft und bewertet. Nur wenn die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, werden die einzelnen Teile mit Bewertungspunkten versehen. Wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung sind:

  • Qualität der Arbeiten: Konzeptstärke, Entwurfsqualität und Stand der Durcharbeitung.
    Dabei werden fachliche Aspekte ebenso wie Erkenntnisinteresse und Plausibilität der Lösung, architektonische Qualität und Innovationsgehalt bewertet. Die Arbeitsproben sollen einen repräsentativen Querschnitt aus der eigenen bisherigen Arbeit abbilden.
  • Darstellung und grafisches Layout: Aufbau der Präsentation und Wahl der Darstellungsmittel. 
    Dabei werden Nachvollziehbarkeit (Inhalt und Gliederung), ästhetische Qualität (graphische Gestaltung) und sprachliche Ausdrucksfähigkeit (textliche Gestaltung) bewertet.

  • Wird während der Prüfung festgestellt, dass einzelne Teile der geforderten Bewerbungsunterlagen fehlen, wird die Prüfung abgebrochen und die Bewerberin bzw. der Bewerber wird nicht zum weiteren Verfahren zugelassen. In diesem Fall erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber einen formalen Ablehnungsbescheid.
  • Sollte die geforderte Anzahl der Seiten mit Arbeitsproben unter- oder überschritten werden, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber einen formalen Ablehnungsbescheid.
  • Die einzelnen Kommissionsmitglieder der Auswahlkommission bewerten alle Kriterien unabhängig voneinander und die Kriterien werden gleich gewichtet.
  • Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahlen aufgerundet wird.
  • Die Vorauswahl zum Zulassungsverfahren ist bestanden, wenn mindestens 35 Punkte von 50 möglichen Punkten erreicht werden.
  • Im Fall des Bestehens der Vorauswahl, ist das Ergebnis zwei Semester (für zwei Bewerbungszeiträume) gültig.

Es werden die nachfolgenden Kriterien bewertet:

a) Konzept der Arbeitsproben: Jedes Mitglied der Auswahlkommission vergibt maximal 20 Punkte für die stimmige Konzeption und ggf. Ausführung der dargestellten Arbeiten gemäß gehobener fachlicher Ansprüche, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte architektonisch-gestalterische Qualität und Innovationsgehalt.

b) Darstellung und grafisches Layout der Arbeitsproben: Jedes Mitglied der Auswahlkommission vergibt maximal 20 Punkte für die geeignete Wahl der Darstellungsmittel mit besonderer Berücksichtigung der Gesichtspunkte Zweckmäßigkeit, Klarheit und Verständlichkeit (Inhalt und Gliederung) sowie ästhetischer Qualität (bei graphischen Darstellungsmitteln) bzw. sprachliche Ausdrucksfähigkeit (bei Text als Darstellungsmittel).

Für die Arbeitsproben können maximal 40 Punkte von jedem Mitglied der Auswahlkommission vergeben werden.

    Für die Bewertung des Motivationsschreibens werden pro Kriterium jeweils vier Punkte vergeben. Zusätzlich werden zwei Punkte für korrekte Rechtschreibung, flüssige Ausdrucksweise und korrekte Form vergeben, also maximal zehn Punkte von jedem Mitglied der Auswahlkommission.

    Motivationsschreiben, die die geforderte Zeichenmenge von 3.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen), um 25% unterschreiten (2250 Zeichen oder weniger) oder um 25% überschreiten (3750 Zeichen oder mehr) werden im Vorauswahlverfahren nicht berücksichtigt. In diesem Fall erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber einen formalen Ablehnungsbescheid.

      Wie und wann erhalte ich das Ergebnis?

      Die Prüfung und Bewertung der eingereichten Unterlagen beginnt erst nach dem Ende des Einreichungszeitraums und dauert ca. 6 Wochen. Sobald das Vorauswahlverfahren abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass ein Bescheid für Sie im Upload-Portal hinterlegt ist. In dem Bescheid werden Sie über die erreichte Punktzahl informiert.

      Mit dem Bescheid über die erfolgreich bestandene Teilnahme am Vorauswahlverfahren können Sie sich jetzt für den Masterstudiengang Architektur bewerben. Fügen Sie eine Kopie des Bescheids unbedingt den Bewerbungsunterlagen bei, da Ihr Antrag auf Zulassung zum Masterstudium andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.

      Alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Vorauswahlverfahren nicht bestanden haben, können am nächsten Vorauswahlverfahren teilnehmen. Es gibt keine Beschränkung der Teilnahme. Für eine erneute Teilnahme wird eine Überarbeitung der Unterlagen empfohlen. Sie müssen sich zudem erneut über das Upload-Portal registrieren, um Ihre Unterlagen hochladen zu können.

      Vorauswahlverfahren finden immer zu folgenden Zeiten statt:
      01.04. bis 30.04. für das nächste Wintersemester
      01.10. bis 31.10. für das nächste Sommersemester