Forschungsethik

Die Universität Kassel betrachtet Forschung zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und zur Weiterentwicklung der Wissenschaften als eine ihrer zentralen Aufgaben. Unabdingbar dafür ist die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Forschung, aber gleichzeitig auch die Achtung forschungsethischer Verantwortung.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Nationale Akademie der Wissenschaften haben dazu wiederholt die Bedeutung der Forschungsethik betont und entsprechende Leitlinien herausgegeben.

Die Ethikkommissionen an der Universität Kassel

An der Universität Kassel gibt es eine zentrale sowie zwei fachbereichsinterne Ethikkommissionen:

  1. Die zentrale Ethikkommission der Universität Kassel für die Fachbereiche 02, 06-16 und die Kunsthochschule
  2. Die Ethikkommission der Humanwissenschaften für den Fachbereich 01
  3. Die Ethikkommission der Gesellschaftswissenschaften für Fachbereich 05

Forschende der Fachbereiche 01 Humanwissenschaften und 05 Gesellschaftswissenschaften werden gebeten, sich für Fragen und Antragsprüfungen direkt an die dezentralen Ethikkommissionen dieser Fachbereiche und die entsprechenden Ansprechpersonen zu wenden. Bitte beachten Sie dabei die verschiedenen Termine, Fristen und Antragsunterlagen.

Für eine ethische Bewertung Ihres Vorhabens müssen Forschende der Universität Kassel aus den Fachbereichen 02, 06-16 und der Kunsthochschule zuerst ein Self-Assessment ausfüllen und es an die Geschäftsstelle der zentralen Ethikkommission senden. Sie erhalten daraufhin eine Auswertung sowie weitere Informationen. Wenn eine Begutachtung erforderlich ist, senden wir Ihnen danach das aktuelle Antragsformular.

Hinweis:
Verwenden Sie bitte keine alten Versionen des Antragsformulars, da sich Inhalte über die Zeit verändert haben. Sie erhalten immer die neuste Version des Antragsvordrucks von der Geschäftsstelle zugeschickt.

Anträge an die Kommission senden Sie bitte ebenfalls per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie:
Um begutachtet werden zu können müssen Anträge 4 Wochen vor den jeweiligen Sitzungsterminen in der Geschäftsstelle eingegangen sein!

Die Sitzungstermine finden Sie auf der Seite der zentralen Ethikkommission.