Stellungnahme zu Vorfällen im StuPa (5.6.2024)

Durch den AStA-Vorsitzenden wurde die Hochschulleitung über die Vorfälle bei der Sitzung des Studierendenparlaments am vergangenen Mittwochabend, die zu einem Einsatz der Polizei im Studierendenhaus geführt haben, ausführlich informiert. Dort kam es im Vorfeld einer Diskussion über eine Erklärung zum Thema Antisemitismus zu einer verbalen Auseinandersetzung.

Studierendenparlament und AStA sind Gremien der studentischen Selbstverwaltung an der Universität. Die Autonomie der Studentischen Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und rechtlich im Hochschulgesetz abgesichert. Direkte Eingriffsmöglichkeiten auf das Studierendenparlament hat die Hochschulleitung nicht.

Mit dem AStA steht die Hochschulleitung im Austausch. Sie unterstützt ihn dabei, die Diskussionskultur in allen studentischen Gremien auf einem der Universität angemessenen diskursiven Niveau zu halten. Selbst bei extrem unterschiedlichen Auffassungen über Themen müssen alle Studierenden bei ihrem hochschulpolitischen Engagement jederzeit wertschätzend behandelt werden, angstfrei agieren können und vor verbaler wie körperlicher Gewalt geschützt sein. Dies hält die Universitätsleitung gemeinsam mit dem AStA für nicht verhandelbar. Der Vorfall im Studierendenhaus ist verstörend; das durch den AStA ausgesprochene Hausverbot mit Wirkung für das Studierendenhaus hält die Hochschulleitung für angemessen.