Fragen und Antworten zum Zentralen Forschungsfonds (ZFF)

Auf dieser Seite finden Sie Erläuterungen zu häufigen Fragen, die im Rahmen der internen Förderung über den ZFF aufkommen können.

Generell ist eine Antragstellung auch für APL-Professor:innen möglich sofern sie nach § 32 Abs. 4 HHG mit der Wahrung selbständiger Aufgaben in Forschung und Lehre betraut sind. Nehmen Sie dennoch, vor einer Antragstellung, bitte Kontakt mit der Forschungsförderung auf.

Das Geld kann für die Projektkoordination verwendet werden, da diese nicht von anderen Stellen intern oder extern übernommen wird.

Die Anträge werden über Converis gestellt. Das Format der Antragstellung ergibt sich aus den Einträgen in der Antragsmaske.

In der Kommission Forschung (KomFor) sind Wissenschaftler:innen aus allen Fachbereichen der Universität sowie der Kunsthochschule vertreten. Weitere Informationen zur Kommission Forschung sowie zu den Sitzungsterminen erhalten Sie hier.

Die Kommission Forschung berät die eingereichten Anträge in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist und schlägt dem Präsidium Anträge zur Förderung vor. Für im Mai eingereichte Anträge erfolgt eine Beschlussfassung des Präsidiums spätestens imAugust; über im Herbst eingereichte Anträgen wird bis spätestens im Februarein entsprechender Präsidiumsbeschluss gefasst mit dem Ziel, dass geförderte Projekte im jeweiligen Folgemonat starten können.

Forschung an der Universität Kassel ist oft interdisziplinär angelegt, so dass aus der Zuordnung des Antrags zu einem Fachbereich nicht automatisch auf eine eindeutige disziplinäre Verortung geschlossen werden kann. Ihre Wahl einer Unterkommission hilft der Kommission Forschung bei der Einordnung, welche Kommissionsmitglieder am besten geeignet sind, um über Ihren Antrag zu beraten und ihn den anderen Kommissionsmitgliedern vorzustellen. Anträge in den Programmlinien "Projekt" und "KOOP" werden innerhalb der jeweiligen Unterkommissionen beraten und danach den übrigen Kommissionsmitgliedern mit einer Förderempfehlung vorgestellt. Anträge der Programmlinien "Individuell Qualifiziert", "Pilot" und "Schwerpunkt" werden durch ein fachnahes und ein fachfernes Kommissionsmitglied intensiv begutachtet und dann von allen Kommissionsmitgliedern diskutiert, bevor die gesamte Kommission eine Förderempfehlung ausspricht.

Die Mitglieder beider Unterkommissionen stehen durch die Sitzungen der Kommission Forschung miteinander in Kontakt. Die abschließende Empfehlung zur Förderung wird von der gesamten Kommission Forschung auf Basis der Empfehlung der Unterkommissionen getroffen. Sofern bei der Diskussion des Antrags deutlich wird, dass dieser besser von der anderen Unterkommission begutachtet werden solle, wird dies im Begutachtungsprozess berücksichtigt, wobei dies zu einer Verzögerung der Entscheidungsfindung führen kann.

Die Förderlinie "Individuell Qualifiziert" hat zum Ziel, die Antragstellung für Exzellenz- und Nachwuchsgruppenleiterprogramme zu fördern. Im Zuge der Begutachtung wird entsprechend geprüft, ob die Beantragung eines entsprechenden Drittmittelprojekts aussichtsreich ist. Da alle Programme eigene Anforderungen an die Anstragsteller:innen stellen, empfiehlt es sich, eine Förderlinie im Vorfeld zu identifizieren und den Antrag darauf auszurichten. Alternative Fördermöglichkeiten können aber ebenfalls identifiziert werden.

Generell ist eine flexible Aufteilung der Gelder möglich. Es empfiehlt sich, die Verwendung der Kofinanzierung jeweils individuell auf das geplante Projekt abzustimmen. Bei einer Verwendung für Personalausgaben ist beispielsweise das WissZeitVG zu beachten. Das Team der Forschungsförderung steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Nein, eine Förderung ist nur für die Verwendung an der Universität Kassel möglich, da die Mittel einer Kostenstelle Ihres Fachgebiets zugeordnet werden. Das Ziel des Zentralen Forschungsfonds besteht in der Förderung von Wissenschaftler:innen, die an der Universität Kassel tätig sind.

In diesem Fall ist eine Förderung leider nicht möglich, da das Geld zur Förderung von Forschenden an der Universität Kassel verwendet werden soll.

Weder der geringe Förderumfang der Programmlinie von bis zu 10.000 € je Projekt noch die Projektlaufzeit von 12 Monaten sind zur Unterstützung von Promotionsvorhaben geeignet. Die Finanzierung der Förderlinie beschränkt sich daher auf kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der Antragstellung für Drittmittelgeber, etwa die Unterstützung von Recherchearbeiten durch Hilfskräfte, die Pilotierung von Forschungsmethoden oder Präsentation der Forschungsidee bei Fachtagungen.

Auch Mitglieder der KHS können sich für die Förderlinie "Projekt" bewerben. Voraussetzung ist, dass das beantragte Projekt darauf abzielt, Drittmittel für die weitere Forschung einzuwerben und der/die Antragstellende beim anvisierten Drittmittelgeber antragsberechtigt ist. Beide Punkte sollten im Rahmen der Antragstellung deutlich herausgearbeitet werden.

Weitere Fragen zu den einzelnen Programmlinien beantwortet Ihnen gern das Team der Forschungsförderung unter forschung[at]uni-kassel[dot]de.