Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis besonderer wissenschaftlicher Befähigung und zielt darauf ab, in einem förmlichen Verfahren die besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre auf einem bestimmten Fachgebiet festzustellen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation sind in der Regel eine Promotion oder eine als gleichwertig anerkannte akademische Qualifikation sowie eine weitergehende wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion von in der Regel mindestens zwei Jahren und der Nachweis praktischer Lehrtätigkeit.