Forschungsdaten & Datenschutz

Der Umgang mit Forschungsdaten und Datenschutz hat einen sehr hohen Stellenwert – sowohl in der Forschung als auch bei den Förderorganisationen. Beides muss deshalb in Förderanträgen adäquat adressiert werden.

Hier finden Sie Links zu Ansprechpersonen, die Ihnen zu diesen Themen weiterhelfen können.

Vorhängeschloss mit Schlüsseln, das auf einer Tastatur liegtBild: photocrew auf stock.adobe.com

Bitte beachten Sie:
Seit 2022 sind die Anforderungen der Förderorganisationen in Bezug auf Forschungsdaten und Datenschutz kontinuierlich gestiegen!

In jedem Forschungsprojekt fallen Daten an: Sammlungen von Primärmaterial, Messungen, Analysen, Auswertungen, Schritte der Theoriebildung etc.

Im Einklang mit der Guten Wissenschaftlichen Praxis muss gewährleistet sein, dass die Daten...

  1. ... für einen längeren Zeitraum nach Ende des Projekts (meist 10 Jahre) zuverlässig vorgehalten werden für etwaige Nachprüfungen von Ergebnissen,
  2. ... möglichst umfassend (nach)genutzt werden können, d.h. anderen Forschenden Zugang eingeräumt wird nach dem Grundsatz: so offen wie möglich, so geschützt wie nötig.

Datennutzung während und nach dem Projekt erfordert ein gutes Datenmanagement, das schon im Förderantrag deutlich werden muss.

Hier hilft der Forschungsdaten-Service der Uni Kassel.

Arbeiten Sie mit Daten mit Personenbezug, z.B. in Befragungen (online oder offline), Untersuchungen an Menschen, Auswertungen von Texten oder Datenreihen zu lebenden Personen, etc.?

Diese Daten fallen unter die DSGVO und müssen während und nach dem Projekt entsprechend geschützt werden über geeignete Einverständniserklärungen, Verarbeitungsverzeichnisse und Datensicherungen.
Dabei hilft die Datenschutzbeauftragte der Uni Kassel.

Im hier verlinkten Dokument sind die Unterschiede zur vorherigen Rechtslage zusammengefasst:
Grundlegende Informationen zum Umgang mit Daten in der Forschung an der Universität Kassel