Versicherungen

Krankenversicherung

Alle Studierenden aus dem In- und Ausland müssen bei der Einschreibung nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Ohne Krankenversicherungsnachweis kann keine Einschreibung erfolgen.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche bzw. öffentliche und private. Nach dem 30. Geburtstag können Sie sich nicht mehr im günstigen Studierendentarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Für Sie bleibt der Schritt in die private Krankenversicherung zu wechseln oder sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern.

Wenn Sie sich privat versichern, beachten Sie, dass der Versicherungsschutz und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Bitte informieren Sie sich gründlich vor Vertragsabschluss welche Leistungen die private Krankenversicherung abdeckt.

Versicherungsbescheinigung

Für die Einschreibung an der Universität Kassel beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine digitale Versicherungsbescheinigung („Meldung 10“), welche die Krankenkasse elektronisch direkt an die Universität Kassel übermittelt. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse dafür die Absendenummer der Universität Kassel mit. Diese lautet: H0000479. Sollten Sie privat versichert sein, müssen Sie sich mit Ihrer privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet im Anschluss digital der Universität Kassel, dass Sie „nicht (gesetzlich) Krankenversicherungspflichtig“ sind.

Informationen für Internationale Studierende

Als EU-Bürger lassen Sie sich bei bestehendem Versicherungsschutz die European Health Insurance Card (EHIC) aushändigen. Die Versichertenkarte ist für Ihren Studienaufenthalt ausreichend und deckt vor allem Notbehandlungen in jedem deutschen Krankenhaus.

Bei der Einschreibung an der Universität Kassel benötigen Sie einen deutschen Versicherungsnachweis. Mit der EHIC – Versichertenkarte können Sie sich diesen Versicherungsschutz von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bestätigen lassen. Sollte Ihr Versicherungsschutz nicht ausreichend sein, müssen Sie in Deutschland eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. 
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland nach, ob der Versicherungsschutz für Deutschland ausreichend sein wird.

Eine Krankenversicherung wird bereits für die Erteilung Ihres Visums angefordert. Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, die für die Anfangszeit in Deutschland gültig sein soll (3 Monate). Überprüfen Sie, ob diese Krankenversicherung Auslandskosten für einen möglichen Arztbesuch oder das Krankenhaus übernimmt. Meistens muss eine Versicherungshöhe von 30.000 bis 50.000 Euro gedeckt werden.

Wenn Sie planen länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben, schließen Sie bitte keine Auslandskrankenversicherung für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland ab. Fragen Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat nach welche Dauer die Krankenversicherung für die Erteilung des Visums haben muss.

Bei der Einschreibung an der Universität Kassel benötigen Sie einen deutschen Versicherungsnachweis. Sie müssen sich in Deutschland bei einer deutschen Krankenversicherung versichern.

Besucher des Studienkollegs bzw. des Deutschkurses an der Universität Kassel können sich nur privat versichern.

Das Deutsche Studierendenwerk hat für Teilnehmer/innen an studienvorbereitenden Kursen, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen.

Bei der Ausländerbehörde Kassel können Sie ein Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz mit einem Vordruck für die Krankenversicherung erhalten. Der Vordruck muss von Ihrer Krankenversicherung unterschrieben werden.

Für die Einschreibung an der Universität Kassel beantragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine digitale Versicherungsbescheinigung („Meldung 10“) für die Einschreibung an der Universität Kassel, welche die Krankenkasse elektronisch direkt an die Universität Kassel übermittelt. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse dafür die Absendenummer der Universität Kassel mit. Diese lautet: H0000479. Die Chip-Karte/EHIC oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung können nicht akzeptiert werden. Bei der Bewerbung ist dieser Nachweis noch nicht notwendig.

Unfallversicherung

Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Haftpflichtversicherung

In Deutschland kann jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er Dritten zufügt. Eltern haften für ihre Kinder. Es ist daher üblich, eine private (Familien-) Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen.

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