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Mehr Frauen ins Parlament
Frau Laskowski, warum ist ein Paritätsgesetz wie das in Brandenburg notwendig?
Weil es alle Parteien, die an der Landtagswahl 2024 teilnehmen wollen, zur Aufstellung paritätischer Kandidatenlisten verpflichtet, also abwechselnd Frau–Mann oder umgekehrt. Es reagiert damit auf einen demokratischen Missstand, der seit gut 100 Jahren anhält. 101 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts, mit dem Frauen als hälftiger Teil des Volkes 1918 erstmals sichtbar wurden, fehlt es in Deutschland immer noch an ihrer gleichberechtigten demokratischen Teilhabe, oder anders ausgedrückt: an Souveränität. Symptomatisch ist die geringe Zahl der Parlamentarierinnen. Sie liegt im Durchschnitt bei etwa 30 Prozent. Die Bevölkerung besteht jedoch zu etwa 50 Prozent aus Frauen und 50 Prozent aus Männern. Tatsächlich sind es übrigens 51,5 Prozent Frauen, also die Mehrheit. Daran gemessen ist der Anteil der Frauen in den Parlamenten zu gering. Im Bundestag liegt er momentan bei gut 30 Prozent. Frauen sind also deutlich unterrepräsentiert, ihre Zahl ist sogar rückläufig.
Der Grund für die geringe Anzahl von Kandidatinnen liegt in den Parteistrukturen. Die Statistik zeigt, dass Kandidatinnen sehr viel seltener nominiert werden als Kandidaten. Nur in den Satzungen der Parteien Grüne, Linke und SPD gibt es bereits Paritätsregelungen für die Nominierung von Kandidatenlisten. Das reicht nicht aus.
Aufgrund des krassen Missverhältnisses zwischen weiblicher und männlicher Repräsentanz dominiert seit 1949 ein „männlicher Blick“ die Politik der Bundesrepublik, der sich für Frauen nachteilig auswirkt. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Themen, die für Frauen relevant sind, werden entweder gar nicht oder widerwillig und völlig unzureichend aufgegriffen, so wie das „Entgelttransparenzgesetz“ von 2017. Erst „gleichberechtigte Parlamente“ mit einem ausgewogenen Anteil an Parlamentarierinnen und Parlamentariern werden die Gesetzgebung ändern. Das ist der Schlüssel für Veränderungen!
Was war Ihre Rolle bei der Durchsetzung des Paritätsgesetzes und wie sind Sie auf dieses Thema gestoßen?
Ich habe den ursprünglichen Entwurf für das Brandenburger Gesetz, den die Grünen eingebracht haben, formuliert. Für den Deutschen Juristinnenbund (DJB), der eine paritätische Wahlrechtsreform unterstützt, habe ich mich mit dem französischen Paritätsgesetz von 2001 schon frühzeitig beschäftigt. Danach war klar, es gibt keinen rechtlichen Grund, warum der deutsche Gesetzgeber hinter dem französischen Gesetzgeber zurückstehen müsste. Verfassungsrechtlich ist im Grundgesetz alles vorhanden, was wir zur Rechtfertigung eines Parité-Gesetzes brauchen. Erstaunlicherweise wurde in Deutschland nach Inkrafttreten des französischen Parité-Gesetzes 2001 weder in der Presse noch in der juristischen Fachwelt über dieses Thema diskutiert. Es scheint fast so, als sollte eine Diskussion vermieden werden. Damit ist jetzt Schluss. Die Diskussion läuft.
In den meisten Parteien sind Frauen in der Minderheit. Müssten sich nicht Männer diskriminiert fühlen, wenn man zur Hälfte Frauen als Kandidatinnen nominiert?
Nein. Der Maßstab ist in der Demokratie das Volk, Artikel 20 Grundgesetz, also die Bürgerinnen und Bürger. Es kommt auf die beiden Kerngruppen des Volkes an, Frauen und Männer. Demokratie erfüllt keinen Selbstzweck. Sie dient allein der Souveränität des Volkes, also der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Es ist die Aufgabe der Parteien, die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Auch erfüllen sie keinen Selbstzweck, sie dienen der Demokratie. Sie sind keine privaten Unternehmen. Politische Parteien sind verpflichtet, unabhängig von ihrer inhaltlichen Programmatik, die gesellschaftspolitischen Vorstellungen der gesamten Bevölkerung und damit auch die der Frauen aufzugreifen und im Parlament zu spiegeln.
Frauen werden anders sozialisiert als Männer. Sie machen andere Erfahrungen, nicht zuletzt mit Sexismus, der von Männern ausgeht. Frauen und Männer erleben die Realität unterschiedlich, sie entwickeln unterschiedliche Vorstellungen und setzen unterschiedliche Prioritäten. Es entwickeln sich ein „weiblicher“ und ein „männlicher“ Blick. Diese unterschiedlichen männlichen und weiblichen Perspektiven muss die Politik aufgreifen und gleichgewichtig in die demokratischen Entscheidungsgremien bringen. Dort werden die verbindlichen Spielregeln in Form von Gesetzen für die Gesellschaft beschlossen. Deshalb müssen dort Parlamentarierinnen und Parlamentarier in ausgewogener Anzahl mitentscheiden.
Auf den Frauen- oder Männeranteil irgendwelcher Parteien kommt es nicht an. Wir leben nicht in einer „DDR-Partizipation“, in der die Bürgerinnen und Bürger über eine Parteimitgliedschaft die effektive Wahrnehmung ihres Grundrechts auf gleichberechtigte demokratische Teilhabe erkaufen müssten. Das Grundrecht auf Demokratie, ausgeübt im Rahmen von Wahlen, steht allen Bürgerinnen und Bürgern in gleichberechtigter Weise auch dann zu, wenn sie keine Parteimitglieder sind. Da Frauen vor allem in den „traditionellen“ Parteien weniger stark vertreten sind als Männer, müssen sich diese Parteien aber fragen lassen: Warum ist das so? „Maskuline Parteien“ müssen sich strukturell ändern und für Chancengleichheit sorgen. Parité-Gesetze verfolgen dieses Ziel. Sie sorgen für Chancengleichheit von Kandidatinnen und dafür, dass die Anliegen der Bürgerinnen in angemessenem Umfang in den Parlamenten gespiegelt werden.
Stichwort repräsentative Demokratie: Muss ein Parlament die Bevölkerung exakt widerspiegeln? Kann ein Mann Frauen nicht vertreten?
Es geht um Frauen und Männer, die Kerngruppen jeder Gesellschaft. Ohne diese beiden Kerngruppen ist die Gesellschaft nicht zukunftsfähig. Über andere soziale Gruppen kann man das so nicht sagen. Diese beiden Gruppen müssen sich deshalb im Parlament widerfinden. Im restlichen Europa ist das bereits anerkannt, nur hier nicht. Es handelt sich um eine sehr deutsche Diskussion.
Theoretisch kann ein Mann sicherlich auch Frauen vertreten, faktisch hat das in 70 Jahren Bundesrepublik jedoch noch nie geklappt. Denken Sie nur an die Vergewaltigung in der Ehe, die erst 1997 unter Strafe gestellt wurde. Es war letztlich ein fraktionsübergreifender Zusammenschluss der Frauen im Bundestag, der den Straftatbestand durchsetzte. Es waren die weiblichen Abgeordneten, die die Interessen der Bürgerinnen vertraten und durchsetzten.
In der Politikwissenschaft ist übrigens schon lange anerkannt, dass die Sozialisierung eines Menschen seinen Blick auf die Welt bestimmt. Stellen Sie sich vor, seit 70 Jahren säßen 80 oder 90 Prozent Frauen im Bundestag. Würden Sie sich repräsentiert fühlen? Wohl kaum.
Schafft man damit nicht einen Präzedenzfall für andere soziale Gruppen? Menschen mit Migrationshintergrund und nicht-akademischen Bildungsabschlüssen sind ebenfalls parlamentarisch unterrepräsentiert. Warum kein Paritätsgesetz für sie?
Mit Präzedenzfällen hat das nichts zu tun. Entscheidend ist, dass man eine verfassungsrechtliche Grundlage findet. Bei Männern und Frauen, den Kerngruppen der Gesellschaft, findet man diese schon im Grundgesetz. Bei anderen Gruppen ist das deutlich schwieriger. Wenn wir als Gesellschaft der Meinung wären, es gäbe Bedarf für eine stärkere Repräsentanz anderer sozialer Gruppen, sollten wir darüber diskutieren. Aber dabei gäbe es Schwierigkeiten. Sie sprachen vom Migrationshintergrund. Wer ist denn eigentlich Migrantin oder Migrant? Wenn schon Ihre Großeltern nach Deutschland eingewandert sind oder bloß Ihr Name ausländisch klingt, Sie hier geboren und aufgewachsen sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie das wohl kaum. Haben Sie dann einen Migrationshintergrund? Und von welchen Migrationsgruppen sprechen wir? Es gibt zahlreiche in Deutschland. Das wäre eine komplizierte Diskussion. Ob sich die Begriffe sinnvoll definieren lassen, erscheint eher fraglich. Aber bitte, wir können alles diskutieren.
Interview: David Wüstehube