BAföG-Beauftragte
Um über das vierte Fachsemester hinaus eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, muss dem Studierendenwerk eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorgelegt werden.
- Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten Fachsemesters die für den geordneten Ausbildungsverlauf vorgesehenen 90 ECTS-Punkte erreicht haben, können Sie das mit einem vom für Sie zuständigen Prüfungsamt erstellten Transcript of Records nachweisen.
- Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten Fachsemesters weniger als 90 ECTS-Punkte erreicht haben, wenden Sie sich zur Erstellung einer Leistungsbescheinigung bitte an die/den BAföG-Beauftragten für Ihren Studiengang.
BAföG-Beauftragte der Studiengänge
Wirtschaftswissenschaften | Prof. Dr. Christian Klein |
Wirtschaftsingenieurwesen | Prof. Dr. Patrick Spieth |
Wirtschaftsrecht | Prof. Dr. Judith Brockmann |
Wirtschaftspädagogik | Bastian Klammroth und Jenny Raabe |
Berufspädagogik | Bastian Klammroth und Jenny Raabe |
Arbeitslehre | Dr. Rüdiger Schnause |