BAföG-Beauftragte

Um über das vierte Fachsemester hinaus eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, muss dem Studierendenwerk eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorgelegt werden.

  • Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten Fachsemesters die für den geordneten Ausbildungsverlauf vorgesehenen 90 ECTS-Punkte erreicht haben, können Sie das mit einem vom für Sie zuständigen Prüfungsamt erstellten Transcript of Records nachweisen.
  • Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten Fachsemesters weniger als 90 ECTS-Punkte erreicht haben, wenden Sie sich zur Erstellung einer Leistungsbescheinigung bitte an die/den BAföG-Beauftragten für Ihren Studiengang.

BAföG-Beauftragte der Studiengänge

Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Christian Klein
Wirtschaftsingenieurwesen Prof. Dr. Patrick Spieth
Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Judith Brockmann
Wirtschaftspädagogik Bastian Klammroth und Jenny Raabe
Berufspädagogik Bastian Klammroth und Jenny Raabe
Arbeitslehre Dr. Rüdiger Schnause